Dr. Beyer Vermögensverwaltung AG – Ordentliche Hauptversammlung

Dr. Beyer Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft

Mülheim an der Ruhr

Wertpapier-Kenn-Nummer 522510

Mitteilung gemäß § 125 (1) AktG

Dr. Beyer Vermögensverwaltung AG
Hügelstr. 25
45473 Mülheim/​Ruhr
Dr. BeyerAG@t-online.de

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am

Freitag, den 9. Juni 2023, 12.00 Uhr

im

Restaurant Bürgergarten, Aktienstr. 80, 45473 Mülheim,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 560.813,23 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtrates läuft mit Beendigung der Hauptversammlung ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder wieder zu wählen:

Herrn Dr. Lutz Beyer, Oberstudienrat i.R., Mülheim/​Ruhr,
Herrn Dr. Georg Büddecker, Assessor jur., Essen,
Herrn H. Michael Stangier, Rechtsanwalt, Essen.

Die Hauptversammlung hat gemäß § 96 (1) AktG alle Mitglieder zu wählen. Sie ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum 5. Juni 2023 bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank bis zum Ende der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut gesperrt werden. Der Hinterlegungsschein ist bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen. Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

 

Mülheim/​Ruhr, im Mai 2023

Dr. Beyer Vermögensverwaltung AG

Der Vorstand

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