ConVista Consulting AG – Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung

ConVista Consulting Aktiengesellschaft

Köln

ISIN DE 0001362622

EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
20. ordentlichen Hauptversammlung, die
am Mittwoch, den 14. Juni 2023, um 16:00 Uhr
virtuell stattfinden wird.

 

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln.

Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 118a AktG i.V.m. § 26n AktGEG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ab Seite 4 dieser Einladung.

TAGESORDNUNG

der 20. ordentlichen Hauptversammlung der ConVista Consulting AG
am Mittwoch, dem 14.6.2023, um 16:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln

1.

Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung

Sofern der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter den Vorsitz der Hauptversammlung nicht ausüben, ist der Vorsitzende der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft durch die Hauptversammlung zu wählen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für diesen Fall vor, Herrn Marcus Anlauf zum Vorsitzenden der Hauptversammlung zu wählen.

2.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der ConVista Consulting AG zum 31.12.2022 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2022 nebst zusammengefasstem Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (siehe Tagesordnungspunkt 3) lagen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Kölner Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 12.910.421,95 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung eine Dividende von EUR 9,17 je dividendenberechtigter Aktie
(991.804 dividendenberechtigte Aktien):
EUR 9.094.842,68
Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung: EUR 3.815.579,27

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 20.4.2023 gehaltenen 8.196 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 9,17 je dividendenberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Die Dividenden sind am 23.6.2023 zur Auszahlung fällig.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, Herrn Dr. Klaus Heimes, der mit Ablauf des 31.3.2023 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, für den Zeitraum vom 1.1.2023 bis zu seinem Ausscheiden Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

6.

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

7.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Herr Thomas Möller hat sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 14.6.2023 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Daher ist eine Ergänzungswahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Oliver Kewes, Unternehmensberater, wohnhaft in Bergisch Gladbach

mit Wirkung zum 15.6.2023 als Vertreter der Aktionäre für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Voraussetzungen für die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 118a AktG i.V.m. § 26n AktGEG.

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung. Einzelheiten, insbesondere Zugangsdaten, werden den Aktionären im Zuge der Anmeldung mitgeteilt. Es können nur diejenigen Aktionäre zur Hauptversammlung zugeschaltet werden, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts.

Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des Sonntags, den 11.6.2023 (24:00 Uhr) erfolgen.

Die Anmeldung kann wie folgt an die Gesellschaft gerichtet werden:

per E-Mail an: HV2023@convista.com

per Fax unter: +49 (221) 888 26-8648 oder

postalisch unter folgender Adresse: ConVista Consulting AG, Rechtsabteilung, Im Zollhafen 15/​17, 50678 Köln, Deutschland.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Mittwoch, dem 7.06.2023, bis einschließlich Mittwoch, dem 14.6.2023, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Mittwoch, dem 7.6.2023.

Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter verfügen.

Stimmrechtsvertretung; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte.

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Gegenüber der Gesellschaft bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform. Die hierfür verwendbaren Übermittlungswege entsprechen denen, die für die Anmeldung zur Verfügung stehen. Kreditinstitute oder sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wie in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich von diesen in der Hauptversammlung bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit der Stimme enthalten. Die Erteilung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auf den für die Anmeldung zur Verfügung stehenden Übermittlungswegen erfolgen. Die Möglichkeit zur Übermittlung per E-Mail besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung. Bei Verwendung der anderen Übermittlungswege müssen Vollmacht und Weisungen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2023 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht die E-Mail-Adresse

HV2023@convista.com

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl die anderen auch für die Anmeldung zur Verfügung stehenden Übermittlungswege nutzen. Dann müssen die Stimmabgaben aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2023 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Fragerecht

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 10. Juni 2023 (24:00 Uhr) über die E-Mail-Adresse

HV2023@convista.com

eingereicht werden. Die eingereichten Fragen werden am Sitz der Gesellschaft für alle Aktionäre zugänglich gemacht und bis spätestens einen Tag vor der Versammlung beantwortet.

Stellungnahmen

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen.

Stellungnahmen können bis spätestens 8. Juni 2023 (24:00 Uhr) über die E-Mail-Adresse

HV2023@convista.com

eingereicht werden.

Die eingereichten Stellungnahmen werden Aktionären, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, bis spätestens vier Tage vor der Versammlung zugänglich gemacht.

Anträge, Wahlvorschläge und Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Zugeschalteten Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, in der Versammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen sowie Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Letzteres kann ab der Eröffnung der Hauptversammlung und bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter unter Nutzung der E-Mail-Adresse

HV2023@convista.com

erfolgen.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung werden im Zuge der Anmeldung und auf Anfrage auch im Vorfeld mitgeteilt.

Die Einberufung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Köln, im April 2023

ConVista Consulting AG

Der Vorstand

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