A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG – Ordentliche Hauptversammlung

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Fürstenfeldbruck

AG München, HRB 140545

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir, der Vorstand der A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 28. Juni 2023 um 14:30 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Hans-Güntner-Straße 2 – 6, 82256 Fürstenfeldbruck, Deutschland,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, jeweils zum 30.11.2022, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt daher keinen Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass der Bilanzgewinn in Höhe von € 88.207.485,94 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 31, 80339 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 zu bestellen.

TOP 6

Unterrichtung der Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Einziehung (Aktienrückkaufprogramm 2022)

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG kann der Vorstand längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden, wobei der Anteil am Grundkapital 10 % nicht übersteigen darf. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen, um die Aktien einzuziehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

a)

Der Vorstand wird gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb darf für minimal € 1.100,00 pro Aktie und maximal € 1.300,00 pro Aktie erfolgen. Die Entscheidung des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien, die aufgrund der Ermächtigung gemäß lit. a) erworben wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Entziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Aufsichtsrat ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

TOP 8

Kurzbericht des Vorstands über den Geschäftsgang des Konzerns Dezember 2022 bis einschließlich April 2023

TOP 9

Verschiedenes

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung ist jeder Aktionär berechtigt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Sollten Sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können und eine Vollmacht erteilen wollen, so weisen wir darauf hin, dass der Bevollmächtigte (und gegebenenfalls auch jeder Unterbevollmächtigte) sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der Vollmacht legitimieren muss.

Übersandte bzw. ausgelegte Unterlagen:

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021/​2022 sowie der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021/​2022 inklusive des Konzernlageberichts sind dieser Einladung beigefügt. Diese Unterlagen, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, liegen auch zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung: A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien, Österreich.

Organisatorische Hinweise:

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Wir bitten Sie, die Fragen direkt an den Vorstand unter der Adresse der Gesellschaft (A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien, Österreich) zu richten.

 

Wien, im Mai 2023

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Der Vorstand

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