AGRAVIS Raiffeisen AG
Münster und Hannover
Einladung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, 19. Mai 2016, 10.30 Uhr,
in 06268 Querfurt, Obhäuser Weg 9,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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2. |
Grußwort |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2015 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2016 |
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4. |
Aussprache zu den Berichten |
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5. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 25.152.327,33 Euro. Für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 1.258.000,00 Euro und in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 10.000.000,00 Euro sowie der Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2014 in Höhe von 54.888,07 Euro ein Bilanzgewinn von 13.949.215,40 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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6. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die
zu wählen. |
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9. |
Satzungsänderung – Änderung des § 14 (Aufsichtsrat: Zusammensetzung und Wahl) betreffend die Erweiterung des Aufsichtsrates auf 20 Personen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor: |
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10. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Ziffer 2. MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je acht Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und nach Wirksamwerden der Änderung der Satzung gem. TOP 9 aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat die folgenden Personen zu wählen:
Ferner schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit ab Wirksamwerden der Satzungsänderung gem. TOP 9 als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat die folgenden Personen zu wählen:
Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, für folgende Aufsichtsratsmitglieder folgende an das jeweilige Mandat gebundene Ersatzmitglieder zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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11. |
Wahlen zum Beirat Kandidaten für die Wahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt. Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die vorgenannten Herren in den Beirat wiederzuwählen mit Ausnahme des Herrn Georg Schmoldt, der altersbedingt aus dem Beirat ausscheidet. Weiter wird vorgeschlagen, folgende Person neu in den Beirat zu wählen:
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12. |
Verschiedenes |
Anmerkung:
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienregister unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt.
Maßgeblich sind die Eintragungen zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung.
Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. 4 der Satzung).
Erläuterungen zur Hauptversammlung sowie Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an
AGRAVIS Raiffeisen AG
– Vorstand –
Industrieweg 110
48155 Münster
Münster/Hannover, im April 2016
AGRAVIS Raiffeisen AG
Der Vorstand