RATIONAL Aktiengesellschaft, Landsberg am Lech – Dividendenbekanntmachung (WKN 701 080 / ISIN DE0007010803 – Dividende von Euro 11,00 und einer Sonderdividende von Euro 2,50 je dividendenberechtigter Aktie)

RATIONAL Aktiengesellschaft

Landsberg am Lech

WKN 701 080
ISIN DE0007010803

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 10. Mai 2023 hat unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 376.419.377,98 wie folgt zu verwenden:

a)

Zahlung einer Dividende von Euro 11,00 und einer Sonderdividende von Euro 2,50 je dividendenberechtigter Aktie: Euro 153.495.000,00

b)

Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 222.924.377,98

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 15. Mai 2023 ausgezahlt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und einer eventuell persönlich gegenüber dem depotführenden Kreditinstitut erklärten Kirchensteuerpflicht am 15. Mai 2023 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Bayerische Landesbank.

Ein Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer findet nicht statt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den einbehaltenen Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer.

 

Landsberg am Lech, im Mai 2023

Der Vorstand

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