avesco Sustainable Finance AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

avesco Sustainable Finance AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, zur diesjährigen

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft laden wir Sie

am Mittwoch, 12. Juli 2023, um 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mohrenstraße 34, 10117 Berlin,

herzlich ein.

 

 

Tagesordnung

1)

Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

2)

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand Oliver N. Hagedorn Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern

a)

Dr. Ingo Mantzke

b)

Johannes Lucas

c)

Elke Kerkhoff

Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

5)

Schaffung eines genehmigten Kapitals

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.758,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 14.07.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/​I).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis längstens zum 11. Juli 2028 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, insgesamt jedoch um höchstens 75.673 Euro durch Ausgabe von höchstens 75.673 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen, wenn

a)

die Ausgabe der Aktien ausschließlich an Mitarbeiter als Bestandteil ihrer Vergütung oder zur Einlösung von ihnen als Vergütung gewährten Options- oder Bezugsrechten erfolgt oder

b)

die Kapitalerhöhung unter Anrechnung im selben Zeitjahr zuvor erfolgter Kapitalerhöhungen und unter Ausschluss der unter a) genannten Art der Kapitalerhöhung nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals von 244.725 Euro beträgt. In diesem Fall darf der Ausgabepreis höchstens 10 % unter dem Börsenpreis, in Ermangelung eines solchen unter dem Marktpreis, liegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.

Mit dieser Erhöhung sollen liquide Mittel eingenommen werden, die für folgende Zwecke bestimmt sind:

Investition in neue Arbeitsplätze im Bereich Management (u.a. Chief Operating Officer), Backoffice-Mitarbeiter sowie Infrastruktur, um das Wachstum der Gesellschaft zu forcieren.

Marketing, insbesondere Fondssales über digitale Kanäle, Road Shows und Kundenveranstaltungen sowie Sustainability Education

Digitalisierung, insbesondere von Research und Analyse-, sowie Customer Relationship Prozessen

Stärkung der Substanz an Finanzmitteln der Gesellschaft zur (Rücklagen, Liquiditätspolster, regulatorische Anforderungen )

Ein Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ist nur zulässig bei Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter oder bei einer Kapitalerhöhung, mit der zusammen die in dem vorangegangenen Zeitjahr insgesamt nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals aufgrund der Ermächtigung ausgegeben wurden. Die Aktienausgabe darf im letzteren Fall den Börsenpreis, und, in Ermangelung eines solchen, den Marktpreis um höchstens 10 % unterschreiten. Der Bericht des Vorstandes zur Begründung der Kapitalerhöhung liegt ab Veröffentlichung dieser Einladung in den Räumen der Gesellschaft sowie auf der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen eine Abschrift erteilt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 4 der Satzung um folgenden Absatz 5 zu ergänzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Juli 2028 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, insgesamt jedoch um höchstens 75.673 Euro durch Ausgabe von höchstens 75.673 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen, wenn

a)

die Ausgabe der Aktien ausschließlich an Mitarbeiter als Bestandteil ihrer Vergütung oder zur Einlösung von ihnen als Vergütung gewährten Options- oder Bezugsrechten erfolgt oder

b)

die Kapitalerhöhung unter Anrechnung im selben Zeitjahr zuvor erfolgter Kapitalerhöhungen und unter Ausschluss der unter a) genannten Art der Kapitalerhöhung nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals von 302.692 Euro beträgt. In diesem Fall darf der Ausgabepreis höchstens 10 % unter dem Börsenpreis, in Ermangelung eines solchen unter dem Marktpreis, liegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.

6)

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 die DWP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grafe-Recke-Str. 231 in 40235 Düsseldorf, zu wählen.

 

Berlin im Mai 2023

Oliver N. Hagedorn
Vorstand

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