avesco Sustainable Finance AG
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, zur diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft laden wir Sie
am Mittwoch, 12. Juli 2023, um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mohrenstraße 34, 10117 Berlin,
herzlich ein.
Tagesordnung
1) |
Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 |
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2) |
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 |
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3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand Oliver N. Hagedorn Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2022 zu erteilen. |
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4) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern
Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2022 zu erteilen. |
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5) |
Schaffung eines genehmigten Kapitals Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.758,00 Euro. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 14.07.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/I). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis längstens zum 11. Juli 2028 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, insgesamt jedoch um höchstens 75.673 Euro durch Ausgabe von höchstens 75.673 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen, wenn
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern. Mit dieser Erhöhung sollen liquide Mittel eingenommen werden, die für folgende Zwecke bestimmt sind:
Ein Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ist nur zulässig bei Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter oder bei einer Kapitalerhöhung, mit der zusammen die in dem vorangegangenen Zeitjahr insgesamt nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals aufgrund der Ermächtigung ausgegeben wurden. Die Aktienausgabe darf im letzteren Fall den Börsenpreis, und, in Ermangelung eines solchen, den Marktpreis um höchstens 10 % unterschreiten. Der Bericht des Vorstandes zur Begründung der Kapitalerhöhung liegt ab Veröffentlichung dieser Einladung in den Räumen der Gesellschaft sowie auf der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen eine Abschrift erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 4 der Satzung um folgenden Absatz 5 zu ergänzen: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Juli 2028 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, insgesamt jedoch um höchstens 75.673 Euro durch Ausgabe von höchstens 75.673 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen, wenn
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern. |
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6) |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 die DWP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grafe-Recke-Str. 231 in 40235 Düsseldorf, zu wählen. |
Berlin im Mai 2023
Oliver N. Hagedorn
Vorstand