Beteiligungs-AG der bayerischen Volksbanken – Ordentliche Hauptversammlung

Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken

Pöcking

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am Freitag, 21. Juli 2023, um 15.00 Uhr

im Hotel Bayerischer Hof,
Promenadeplatz 2–6, München,

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein.

 

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwendung des im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von Euro 8.934.712,89 wird auf die nächste Hauptversammlung vertagt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen, da für die Gesellschaft weder das Mitbestimmungsgesetz noch das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar ist.

Frau Sandra Bindler hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung anstelle von Frau Sandra Bindler für deren restliche Amtszeit, d.h. bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2026,

Herrn Claus Reder, Veichtshöchheim
Stellvertretender Vorstandssprecher der Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG, Würzburg

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BMG Braun Moser Graf PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Verschiedenes

An der Hauptversammlung können nur die im Aktienbuch eingetragenen Gesellschafter teilnehmen oder sich gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung vertreten lassen.

 

Pöcking, im Juni 2023

DER VORSTAND

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