Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung legt das ordentliche Mitglied, der Aufsichtsrat,
Herr Eugen Hahn, sein Amt nieder. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus 4 Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder sind als Vertreter der Aktionäre von
der Hauptversammlung zu wählen. (§§ 96 Abs. 1 (1), 101 Abs. (1) AktG.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung der Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
Herrn Dietmar Bläsing
geboren am 16.05.1959
Versicherungsbetriebswirt (DVA)
Huntestraße 4, 44287 Dortmund |
als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.
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