aifinyo AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

aifinyo AG

Berlin

ISIN DE000A2G8XP9 /​ WKN A2G8XP

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 17. Juli 2023, um 9.00 Uhr

in den Räumen der

Kultion Factory, Westendstr. 123 F

Besuchereingang tagsüber:

Westendstr. 125G, 2. Stock, 80339 München

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aifinyo AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

§ 15 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„9. Der Vorstand ist ermächtigt, für bis zum Ablauf des 16. Juli 2028 stattfindende Hauptversammlungen vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Wird eine virtuelle Hauptversammlung abgehalten, sind die hierfür vorgesehenen rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten. Mitgliedern des Aufsichtsrats ist im Falle der virtuellen Hauptversammlung die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet.“

6.

Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien

Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass Namensaktien im Vergleich zu Inhaberaktien eine effektivere Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sollen die derzeit auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt werden. Die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft auf Informationen der Aktionäre angewiesen. Zum Zwecke der Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien sollen Beschlüsse zum genehmigten und bedingten Kapital sowie § 4 Abs. 2, Abs. 6 Satz 1, Abs. 7 Satz 1, Abs, 8 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 der Satzung zur Umstellung neu gefasst, in einem neuen § 4 Absatz 2a der Satzung Regelungen zum elektronischen Aktienregister getroffen und die Teilnahmeberechtigung, § 15 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung, entsprechend neu geregelt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

(1) Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden in Namensaktien umgewandelt. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien zu veranlassen.

(2) § 4 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Aktien lauten auf Namen.

(3) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 7 über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2022/​I, wird soweit es bislang nicht ausgenutzt wurde, angepasst. Die Worte „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ werden durch die Worte „auf den Namen lautenden Stückaktien“ ersetzt. In § 4 Absatz 6 Satz 1 der Satzung werden die Worte „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ ebenfalls durch die Worte „auf den Namen lautenden Stückaktien“ ersetzt.

(4) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 8 über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2022 und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2022 wird soweit die Ermächtigung bislang nicht ausgenutzt wurde, angepasst. Im Beschluss werden die Worte „auf den Inhaber lautende Stückaktien“ durch die Worte „auf den Namen lautende Stückaktien“ ersetzt In § 4 Absatz 9 Satz 1 der Satzung werden die Worte „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ jeweils ebenfalls durch die Worte „auf den Namen lautenden Stückaktien“ ersetzt.

(5) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 zu Tagesordnungspunkt 9 über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2020 und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2020 wird soweit die Ermächtigung bislang nicht ausgenutzt wurde, angepasst. Im Beschluss werden die Worte „auf den Inhaber lautende Stückaktien“ durch die Worte „auf den Namen lautende Stückaktien“ ersetzt. In § 4 Absatz 7 Satz 1 der Satzung werden die Worte „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ jeweils ebenfalls durch die Worte „auf den Namen lautenden Stückaktien“ ersetzt.

(6) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2020 zu Tagesordnungspunkt 11 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals wird soweit die Ermächtigung bislang nicht ausgenutzt wurde, angepasst. Im Beschluss werden die Worte „auf den Inhaber lautende Stückaktien“ durch die Worte „auf den Namen lautende Stückaktien“ ersetzt. In § 4 Absatz 8 Satz 1 der Satzung werden die Worte „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ jeweils ebenfalls durch die Worte „auf den Namen lautenden Stückaktien“ ersetzt.

(7) In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz (2a) eingefügt: „(2a) Die Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum und soweit es sich um juristische Personen oder (teil-)rechtsfähige Gesellschaften handelt, ihren Namen oder ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft und – sofern vorhanden – ihre elektronische Postadresse anzugeben. Mitzuteilen ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen, der als Inhaber im Aktienregister eingetragen werden soll, auch gehören.

(8) § 15 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.

(2) Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Die Anmeldung kann per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.“

Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

aifinyo AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Fax Nr. 07161/​969317
bgross@martinbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

aifinyo AG
Friedrichstraße 94
10117 Berlin
hauptversammlung@aifinyo.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 26.06.2023 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 10.07.2023 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

Berlin, im Juni 2023

aifinyo AG

Der Vorstand

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