Gerresheimer AG, Düsseldorf – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente, zum Ausschluss des Bezugsrechts und zur Schaffung eines bedingten Kapitals (ISIN DE000A0LD6E6 /​ WKN A0LD6E)

Gerresheimer AG

Düsseldorf

– ISIN DE000A0LD6E6 /​ WKN A0LD6E –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente, zum Ausschluss des Bezugsrechts und zur Schaffung eines bedingten Kapitals

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Gerresheimer AG vom 7. Juni 2023 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 zu begeben und in diesem Zusammenhang den Inhabern oder Gläubigern (zusammen „Inhaber“) der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte für insgesamt bis zu 3.454.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 3.454.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder entsprechende Wandlungs- oder Optionspflichten aufzuerlegen. Die Ermächtigung gilt für die Ausgabe von Schuldverschreibungen bis zum 6. Juni 2025. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HRB 56040) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2023 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 3.454.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.454.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital“) und in § 4 der Satzung einen neuen Absatz 6 einzufügen. Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft begeben werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 10 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 27. April 2023 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Düsseldorf, im Juni 2023

Gerresheimer AG

Der Vorstand

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