VERMICON Aktiengesellschaft, Hallbergmoos – Bezugsaufforderung (83.713,00 neue auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00)

VERMICON Aktiengesellschaft

Hallbergmoos

Bezugsaufforderung

 

Die ordentliche Hauptversammlung der vermicon AG vom 12. Juni 2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 83.713,00, eingeteilt in 83.713,00 auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 300.000,00 auf bis zu EUR 383.713,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnbezugsberechtigt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären gemäß ihres Anteils an dem bisherigen Grundkapital angeboten. D.h., dass jeder Aktionär gemäß seinem prozentualen Anteil an dem bisherigen Grundkapital, neue Aktien der insgesamt bis zu 300.000 neu auszugebenden Aktien beziehen kann.

Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger. Die Bezugserklärung ist nur wirksam, wenn der Gesellschaft innerhalb der vorgenannten Frist ein ordnungsgemäß ausgefüllter Zeichnungsschein vorgelegt wird.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der Bezugsfrist alle Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus (Überbezug) und/​oder Dritte die nicht gezeichneten Aktien beziehen können.

Der Vorstand ist auch ermächtigt, das Bezugsrecht bei Spitzenbeträgen auszuschließen, um, im Hinblick auf den Betrag der Kapitalerhöhung, ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können.

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre zur Vermeidung des Ausschlusses auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien innerhalb von

zwei Wochen,

beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung der Bezugsaufforderung im Bundesanzeiger, bei der Gesellschaft durch Zeichnung eines Zeichnungsscheins in doppelter Ausfertigung auszuüben. Zeichnungsscheine sind bei der Gesellschaft erhältlich und können dort beantragt werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft maßgeblich.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien – jedoch mit Ausnahme der Einzahlungen auf einen etwa beantragten Überbezug – sind mit Abgabe der Zeichnungserklärung in voller Höhe des Ausgabebetrages in bar auf das Konto der Gesellschaft bei der HypoVereinsbank zu leisten:

vermicon AG
IBAN: DE89 7002 0270 0039 6489 38
BIC: HYVEDEMMXXX

Die Einzahlungen auf einen beantragten Überbezug sind innerhalb von drei Bankarbeitstagen (Frankfurt a.M.) nach Zuteilung und schriftlicher Aufforderung des Vorstands in bar zu leisten, und zwar ebenfalls auf das vorbezeichnete Konto der Gesellschaft.

 

München, im Juni 2023

vermicon Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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