Studio Babelsberg AG, Potsdam – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG (Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben)

Studio Babelsberg AG

Potsdam

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

 

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. März 2023 zu Punkt 1 der Tagesordnung erfassten Zustimmungsbeschluss zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH, München, haben die Aktionäre Black Lotus AG (Groß-Zimmern), Taunus Capital Management AG (Frankfurt/​Main), Dr. Peter Moll (Dresden), Ludwig Hartmann (München), Martin Nolle (Berlin), Fahlberg-List AG (Köln) und Moritz Reimers (Berlin) Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klagen sind beim Landgericht Potsdam, 2. Kammer für Handelssachen unter dem Aktenzeichen 52 O 16/​23 rechtsanhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht benannt.

 

Studio Babelsberg AG

Der Vorstand

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