Schöck Aktiengesellschaft, Baden-Baden – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Freitag, 21. Juli 2023, 10:00 Uhr)

Schöck Aktiengesellschaft

Baden-Baden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Schöck AG

 

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Schöck AG für das Geschäftsjahr 2022 ein

am Freitag, 21. Juli 2023, 10:00 Uhr,

in die Räume der Schöck Aktiengesellschaft (Schöck AG), Schöckstraße 1, 76534 Baden-Baden.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage des Schöck Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand der Schöck Aktiengesellschaft, Baden-Baden, schlägt der Hauptversammlung am 21. Juli 2023 vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 wie folgt zu verwenden:

1. Dividende an die Aktionäre 8.884.057,64
2. Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung 227.440.041,47
4. Bilanzgewinn 236.324.099,11

Die Dividende an die Aktionäre entspricht einer Dividende von 6,73 Euro pro Stückaktie.

Das Grundkapital von 3.425.000,00 Euro ist in Höhe von 3.378.377,28 Euro (1.320.068 Aktien) dividendenberechtigt, da auf die 18.212 eigenen Aktien der Schöck AG ein rechnerischer Wert in Höhe von 46.622,72 Euro entfällt. Die Dividende wird am 10. August 2023 ausbezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Kanzlei KAISER & SOZIEN GmbH, Niederlassung Baden-Baden, Lange Straße 75, 76530 Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die bei Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Schöck AG als Aktionäre eingetragen sind.

 

Schöck Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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