Biofrontera AG, Leverkusen – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen)

Biofrontera AG

Leverkusen

Wertpapierkennnummer: 604611
ISIN: DE0006046113

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne beigefügten Optionsscheinen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Biofrontera AG hat am 20. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2028 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne beigefügten Optionsscheinen, Genussrechte auch mit umsatzabhängiger Ausschüttung oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (nachstehend zusammen die „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 17.725.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 17.725.000,00 zu gewähren und/​oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten aus Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen und/​oder Wandelgenussrechten, bzw. den hieraus im Fall eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde.

Das Grundkapital wird zum Zweck der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 ausgegeben werden, um bis zu EUR 17.725.000,00 durch Ausgabe von bis zu 17.725.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der Biofrontera AG verwiesen, wie er am 11. Mai 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

 

Leverkusen, im Juni 2023

Der Vorstand

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