Commerz Real AG, Wiesbaden – Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 UmwG (Verschmelzung)

Commerz Real AG

Wiesbaden

Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 UmwG

 

Die Commerz Real AG mit dem Sitz in Wiesbaden (HRB 30420 Amtsgericht Wiesbaden) ist Alleingesellschafter der

Commerz Real Asset Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Grünwald (HRB 151459 Amtsgericht München)

und der

Commerz Real Digitale Vertriebs- und Service GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (HRB 30523).

Es ist beabsichtigt, die Commerz Real Asset Verwaltungsgesellschaft mbH und die Commerz Real Digitale Vertriebs- und Service GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG jeweils auf die Commerz Real AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres jeweiligen Vermögens als Ganzes zu verschmelzen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der Commerz Real AG eingereicht. Da sich jeweils 100 % des Stammkapitals der übertragenden Gesellschaften in der Hand der übernehmenden Commerz Real AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Commerz Real AG nach § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung sowie die Erstellung eines Prüfungsbericht sind nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG).

 

Commerz Real AG

– Der Vorstand –

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