LEONI AG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss (Restrukturierungsgericht)

LEONI AG

Nürnberg

ISIN DE0005408884 /​WKN 540888

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss

 

In dem Restrukturierungsplan vom 8. Mai 2023 (RES 397/​23), der durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg
– Restrukturierungsgericht – (das „Restrukturierungsgericht“) vom 21. Juni 2023, verkündet am 21. Juni 2023, bestätigt worden ist, wurde beschlossen, das Grundkapital der LEONI AG („Gesellschaft“) von derzeit EUR 32.669.000,00, eingeteilt in 32.669.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00, im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 herabzusetzen und zugleich das Grundkapital von (nach Herabsetzung) EUR 0,00 um EUR 50.000.000,00 auf einen Betrag von EUR 50.000.000,00 durch Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien„) wieder zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“). Zugleich wurde beschlossen, das bestehende Genehmigte Kapital 2022 (§ 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft) und das bestehende Bedingte Kapital 2022 (§ 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft) im Wege der Satzungsänderung aufzuheben.

Zur Zeichnung der Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung wurde ausschließlich die L2-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HR B 41815 (bisher Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 279796), zugelassen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde in dem Restrukturierungsplan ausgeschlossen. Der Ausgabebetrag für jede neue Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 3,00 je auszugebender Aktie, bestehend aus einer Bareinlage in Höhe von EUR 1,00 je neuer Aktie und einem durch Barleistung zu erbringenden Agio in Höhe von EUR 2,00 je neuer Aktie. Der Gesamtausgabebetrag für sämtliche 50.000.000 Neuen Aktien beträgt mithin EUR 150.000.000,00. Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, für das bei Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister noch nicht über die Gewinnverwendung beschlossen worden ist.

Die Eintragung der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung sowie der Satzungsänderungen in das Handelsregister soll nach Rechtskraft des Restrukturierungsplans sowie dem Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe und dem Entfall weiterer üblicher Vorbehalte erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf Null durch Eintragung in das Handelsregister werden die derzeit ausgegebenen Aktien („Altaktien“) der Gesellschaft erlöschen. Die Zulassung der Altaktien zum Börsenhandel endet in diesem Zeitpunkt infolge Erledigung. Eine Zulassung der im Zuge der Wiedererhöhung entstehenden Neuen Aktien zum Börsenhandel ist derzeit nicht beabsichtigt.

 

Nürnberg, im Juni 2023

LEONI AG

Der Vorstand

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