Jetfleet AG
Aschaffenburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der
JetFleet AG 2022
am
Freitag, den 21. Juli 2023, 16:00 Uhr,
im
Hotel Zeller, Aschaffenburger Str. 2, 63796 Kahl am Main
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Stefan Schwind für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen, ausgenommen von der Entlastung soll AR Mitglied Carsten Fäth sein, welcher am 15.09.2022 sein AR-Mandat niedergelegt hat. I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte je 2.450.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. II. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten: JetFleet AG Ordnungsgemäße Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen die Vorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung mit Begründung sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 07. Juli 2023 (24:00 Uhr), der Gesellschaft zugehen, werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 genannten Berechtigten unverzüglich zugänglich gemacht; § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt. III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind in Übereinstimmung nach Ziff. 12 Abs. 5 und Ziff. 13 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft gemäß § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. Juli 2023 (24:00 Uhr), unter folgender Anschrift, oder E-Mail-Adresse zugehen: JetFleet AG |
Aschaffenburg, den 20. Juni 2023
Stefan Schwind
Vorstand