Tensor AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Freitag, den 04.08.2023, 14:00 Uhr, am Geschäftssitz)

TENSOR AG

Genderkingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 04.08.2023, 14:00 Uhr (MESZ), am Geschäftssitz

Flugplatz Donauwörth-Genderkingen
Forstmahd 3 – Hangar 2
86682 Genderkingen
Deutschland

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

 

A. Tagesordnung
1.

Bericht des Vorstands

2.

Vorlage des Festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Diese Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Flugplatz Donauwörth-Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86682 Genderkingen, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderungen

a.

Änderung des genehmigten Kapitals 2021, § 4 Abs. 6 Satzung TENSOR AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 202 AktG auszuschöpfen und § 4 Abs. 6 in S. 1 wie folgt zu fassen:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 866.558,00 durch Ausgabe von Stammaktien oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2021“) […].“

Zur Erläuterung die folgenden Bemerkungen:

1.

§ 202 Abs. 3 AktG bestimmt, dass der Nennbetrag des genehmigten Kapitals die Hälfte des zur Zeit der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen darf. Das derzeit maßgebliche Grundkapital beträgt aufgrund der bisherigen Beschlüsse der Aktionäre € 1.733.117,00. Es ist vollständig erbracht.

Bei der Hauptversammlung 2022 betrug das Grundkapital der Gesellschaft lediglich € 1.500.000,00, so dass nur eine Ermächtigung bis € 750.000,00 erteilt werden konnte.

Nachdem zwischenzeitlich das Grundkapital der Gesellschaft € 1.733.117,00 beträgt, schöpft die Erhöhung von € 750.000,00 auf € 866.558,00 die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und ermöglicht der Gesellschaft die Einwerbung weiteren Kapitals in größtmöglichem Umfang. Im Übrigen bleibt die Regelung unverändert.

b.

Änderung des bedingten Kapitals 2021 I, § 4 Abs. 7 Satzung TENSOR AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 192 AktG voll auszuschöpfen und § 4 Abs. 7 Satzung in S. 1 und S. 2 wie folgt zu fassen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 693.247,00 durch Ausgabe von bis zu 693.247 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2021 I“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23.09.2021 von der Gesellschaft begeben werden […].“

Zur Erläuterung die folgende Bemerkung:

§ 192 Abs. 3 AktG bestimmt, dass der Nennbetrag des bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital I und Bedingtes Kapital II) die Hälfte und der Nennbetrag des nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen Kapitals (Bedingtes Kapital II) den zehnten Teil des zur Zeit der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen darf. Derzeit beträgt das Bedingte Kapital I € 520.000,00. Die Erhöhung auf € 693.247,00 entspricht einer Erhöhung auf etwa 40 % des maßgeblichen Grundkapitals von derzeit € 1.733.117,00. Es ist vollständig erbracht.

c.

Änderung des bedingten Kapitals 2021 II, § 4 Abs. 8 Satzung TENSOR AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 192 AktG voll auszuschöpfen und § 4 Abs. 8 Satzung in S. 1 und S. 2 wie folgt zu fassen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 173.311,00 durch Ausgabe von bis zu 173.311 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2021 II“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23.09.2021 von der Gesellschaft begeben werden. […].“

Zur Erläuterung die folgenden Bemerkungen:

1.

§ 192 Abs. 3 AktG bestimmt, dass der Nennbetrag des bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital I und Bedingtes Kapital II) die Hälfte und der Nennbetrag des nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen Kapitals (Bedingtes Kapital II) den zehnten Teil des zur Zeit der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen darf. Derzeit beträgt das Bedingte Kapital II € 130.000,00. Die Erhöhung auf € 173.311,00 entspricht einer Erhöhung auf knapp 10 % des maßgeblichen Grundkapitals von derzeit € 1.733.117,00. Es ist vollständig erbracht.

2.

Die Summe des Bedingten Kapitals I und des Bedingten Kapitals II beträgt € 866.558,00, was knapp unter 50 % des Grundkapitals liegt und somit die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 192 AktG optimal ausschöpft.

B. Weitere Angaben und Hinweise
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 10 Ziff. 4 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am Freitag, den 28.07.2023, zur Hauptversammlung angemeldet haben.

2.

Wie bereits für die Hauptversammlung 2022 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,

Aktionären und Organen der TENSOR AG das Wahlrecht zwischen physischer und elektronischer Teilnahme einzuräumen;

für den Fall der elektronischen Teilnahme die elektronische Stimmabgabe mit der Maßgabe zuzulassen, die jeweilige Stimmabgabe bereits im Voraus zusammen mit der Anmeldung zur Hauptversammlung zu übermitteln.

Das bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes:

Ort der Versammlung iSd. AktG sind die Geschäftsräume der TENSOR AG am Flughafen Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86682 Genderkingen.

Für die nicht am Ort der Versammlung anwesenden Aktionäre und Organe der Gesellschaft wird die Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton über den Internetservice der Gesellschaft unter Nutzung von Zoom Video Call übertragen werden; die Zugangsdaten werden den Aktionären auf entsprechende Anforderung hin mitgeteilt.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege der Briefwahl elektronisch ausüben.

3.

Aktionäre können nach § 10 Abs. 6 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht ist in Textform unter der oben genannten Adresse zu erteilen. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vorschrift des § 135 AktG bleibt unberührt.

4.

Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und /​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis zum 21.07.2023 ausschließlich zu richten an:

TENSOR AG
Flugplatz Donauwörth-Genderkingen
Forstmahd 3
Hangar 2
86633 Genderkingen
office@tensor.aero

Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum 21.07.2023 unter der zuvor genannten Adresse zugehen. Alle eingegangenen Anträge (einschließlich Gegenanträge) oder Wahlvorschläge von Aktionären werden den anderen Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich im Internet unter

www.tensor.aero

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

5.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter nach § 131 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, etwa, weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Gem. § 11 Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen.

6.

Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/​679 vom 27. April 2016 („Datenschutz-Grundverordnung“ nachfolgend „DSGVO“) personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionärinnen und Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ebenso wird mit den Daten von Gästen verfahren. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand, namentlich Herrn Christoph Fraundorfer und Hubertus Edler von Janecek. Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher lauten:

TENSOR AG
Vorstand
Flugplatz Donauwörth-Genderkingen
Forstmahd 3 – Hangar 2
86682 Genderkingen
Deutschland

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft der Verantwortliche. Die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmrechtsbögen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Personenbezogene Daten werden durch die Gesellschaft grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten Dritte, welche zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, von der Gesellschaft solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Bei solchen Dritten handelt es sich z.B. um Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Die Gesellschaft speichert – vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher Vorschriften – die personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für den Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weiter Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die Erläuterungen zu den § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG verwiesen.

Den Aktionärinnen und Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen stehen die Rechte nach Kapitel III der DSGVO zu, namentlich ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO, das Recht, nach Maßgabe des Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten oder nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der Personenbezogenen Daten zu verlangen und das Recht, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

TENSOR AG
Vorstand
Flugplatz Donauwörth – Genderkingen
Forstmahd 3 – Hangar 2
86682 Genderkingen
Deutschland

Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen gem. Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht, insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des Bundeslandes, in dem der mutmaßliche Verstoß begangen wurde, zu.

Genderkingen, im Juni 2023

Tensor AG

Hubertus Edler von Janecek
Vorstandsvorsitzender
Christoph Fraundorfer
Vorstand
Comments are closed.