RM Rheiner Management AG: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RM Rheiner Management AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 10.07.2020

Köln

Wertpapierkenn-Nummer 701 870
ISIN DE 0007018707

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Donnerstag, 20. August 2020, um 11.00 Uhr

im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung zur Ermöglichung von elektronischer Teilnahme und Briefwahl bei künftigen Hauptversammlungen

Für zukünftige Hauptversammlungen der Gesellschaft sollen die Möglichkeiten des Vorstands bei der Durchführung der Hauptversammlung modernisiert und erweitert werden. Das Aktiengesetz (AktG) eröffnet den Gesellschaften die Möglichkeit, die Ausübung von Aktionärsrechten in Form einer elektronischen Teilnahme an einer (Präsenz-)Hauptversammlung zuzulassen und/oder eine Briefwahl im Rahmen einer (Präsenz-)Hauptversammlung zuzulassen; erforderlich ist hierfür entweder eine unmittelbare Regelung in der Satzung oder eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands durch die Satzung.

Gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Ferner kann gemäß § 118 Abs. 2 AktG die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).

Im Hinblick auf künftige Hauptversammlungen erscheint die Eröffnung dieser Gestaltungsmöglichkeiten für den Vorstand sinnvoll. Daher soll von der gesetzlichen Möglichkeit einer Ermächtigung des Vorstands durch die Satzung zur Entscheidung über die Ermöglichung einer elektronischen Teilnahme und/oder einer Briefwahl Gebrauch gemacht und § 15 der Satzung entsprechend ergänzt werden. Die derzeit gültige Satzung ist im Internet unter

https://www.rheiner-management.de/satzung.aspx

verfügbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

a)

§ 15 der Satzung wird folgender neuer Absatz 5 angefügt:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

b)

§ 15 der Satzung wird folgender neuer Absatz 6 angefügt:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung zur Ermöglichung einer Bild- und Tonübertragung bei künftigen Hauptversammlungen

Für zukünftige Hauptversammlungen der Gesellschaft soll ferner die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Bild- und Tonübertragung der Versammlung geschaffen werden. Gemäß § 118 Abs. 4 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand oder den Versammlungsleiter dazu ermächtigen vorzusehen, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Von der gesetzlichen Möglichkeit einer Ermächtigung des Vorstands durch die Satzung zur Entscheidung über die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung soll Gebrauch gemacht und § 16 der Satzung entsprechend ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 16 der Satzung wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:

„(3)

Der Vorstand ist ermächtigt, die teilweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen.“

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (30. Juli 2020, 0:00 Uhr (MESZ) – sogenannter „Nachweisstichtag“) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 13. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

RM Rheiner Management AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: 04 21/ 897 604 – 44
E-Mail-Adresse: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail Adresse

vollmacht@rheiner-management.de

elektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rheiner-management.de/gegenantraege

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 5. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

RM Rheiner Management AG
HV-Stelle
Friesenstraße 50
50670 Köln
Telefax: 02 21 – 8 20 32 30
E-Mail: info@rheiner-management.de

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 finden sich im Internet unter

www.rheiner-management.de/berichte.aspx

und können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 220.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 220.000 mit ebenso vielen Stimmen.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.rheiner-management.de/hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: RM Rheiner Management AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere gemäß der CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen, erforderlich. Aus heutiger Sicht wird insbesondere der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern sowohl im Zutrittsbereich als auch im Versammlungsraum einzuhalten sein. Aufgrund des hierdurch eingeschränkten Sitzplatzangebotes kann die Gesellschaft jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin grundsätzlich nur eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausstellen. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen und eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt „Vertretung“).

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird. Weiter weist die Gesellschaft darauf hin, dass die derzeit bestehende Verpflichtung, in geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen – außer am Sitzplatz – Mund und Nase zu bedecken („Maskenpflicht“), auch am Tag der Hauptversammlung fortbestehen dürfte. Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden:

https://www.land.nrw/corona

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

Köln, im Juli 2020

RM Rheiner Management AG

Der Vorstand

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 10:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

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