Singhammer IT Consulting AG – Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung

Singhammer IT Consulting AG

Neuried

Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung

Die Singhammer IT Consulting AG mit dem Sitz in Neuried, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139984, weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Singhammer eDMS Consulting GmbH mit dem Sitz in Neuried, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 135909, als übertragende Gesellschaft auf die Singhammer IT Consulting AG als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf die übernehmende Gesellschaft ohne Gewährung von Anteilen nach §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG erfolgen.

Da das Stammkapital der Singhammer eDMS Consulting GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der Singhammer IT Consulting AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Singhammer IT Consulting AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Singhammer eDMS Consulting GmbH gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Aus gleichem Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 2. Hs., 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aktionäre der Singhammer IT Consulting AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Singhammer IT Consulting AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die Singhammer IT Consulting AG, Anna-Sigmund-Str. 1, 82061 Neuried, zu richten.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung Singhammer eDMS Consulting GmbH über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag mit der Singhammer IT Consulting AG ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger sind für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Singhammer IT Consulting AG in der Anna-Sigmund-Str. 1, 82061 Neuried, der Entwurf des Verschmelzungsvertrags und die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der Singhammer eDMS Consulting GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen – auf Verlangen auch elektronisch – übersandt.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der Singhammer IT Consulting AG und der Singhammer eDMS Consulting GmbH wurde beim Handelsregister der Singhammer IT Consulting AG eingereicht.

 

Neuried, im Juni 2023

Singhammer IT Consulting AG

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