DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft

Köln

WKN: A2AA20

ISIN: DE000A2AA204

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 29. Juni 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 7.807.854,97 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,04 Euro
je dividendenberechtigter Stückaktie
EUR 475.499,32
Vortrag auf neue Rechnung EUR 7.332.355,65

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 4. Juli 2023 fällig. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.

Zahlstelle ist die DZ Bank AG in Frankfurt am Main.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Die Antragsfristen zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages sind zu beachten.

 

Köln, im Juni 2023

DF Deutsche Forfait AG

Der Vorstand

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