naturstrom AG – Ordentliche Hauptversammlung (12. August 2023 um 14.00 Uhr)

naturstrom AG

Düsseldorf

WKN 685 840

Wir laden die Aktionäre der naturstrom AG ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am

Samstag, den 12. August 2023 um 14.00 Uhr

im Hotel Aquino, Tagungszentrum,
Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die naturstrom AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.

Die Unterlagen zu TOP 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind als ladbare Dateien auf der Homepage der Gesellschaft

https:/​/​www.naturstrom.de/​ueber-uns/​investoren/​aktien/​hauptversammlung

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Während der Hauptversammlung liegen sie zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 25.684.368,68 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro je ausschüttungsberechtigter Stückaktie
bei derzeit 2.440.000 Stückaktien
2.440.000,00 Euro
Ausschüttung einer einmaligen Jubiläumsdividende von 0,25 Euro je
ausschüttungsberechtigter Stückaktie anlässlich des 25-jährigen
Bestehens von naturstrom
610.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 22.634.368,68 Euro
Bilanzgewinn 25.684.368,68 Euro
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Die naturstrom AG ist gemäß Handelsgesetzbuch verpflichtet, sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss aufzustellen und eine Prüfung der beiden Abschlüsse vornehmen zu lassen. Aus diesem Grund schlägt der Aufsichtsrat vor, dass die Hauptversammlung wie folgt Beschluss fassen möge:

Zum Abschlussprüfer für den prüfungspflichtigen Einzelabschluss sowie für den prüfungspflichtigen Konzernabschluss der naturstrom AG für das Geschäftsjahr 2023 wird die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, bestellt.

6.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Turnusmäßig endet die Amtszeit von Frau Christine Banning und Herrn Michael Podsada als Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung. Für diese Mandate sind Neuwahlen durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

a.

Frau Christine Banning, Ebermannstadt, Dipl.-Ing. (FH), selbstständige Innenarchitektin, Frau Banning ist nicht Mitglied in einem weiteren Aufsichtsrat.

b.

Herrn Michael Podsada, Meerbusch, Ass. Jur., Geschäftsführer REMI5 GmbH, Herr Podsada ist Mitglied des Aufsichtsrates der eco eco AG, der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA und der wind 7 AG.

7.

Beschlussfassung Beschluss über eine Zustiftung an die Naturstrom-Stiftung

Aufgrund des guten Ergebnisses im Geschäftsjahr 2022 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Zustiftung von 1.000.000 Aktien der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA sowie eines Anteils von 10 % an der NaturEnergy Verwaltung GmbH an die Naturstrom-Stiftung durchzuführen.

Die Naturstrom-Stiftung wurde im Jahr 2011 durch die naturstrom AG gegründet und unterstützt in Deutschland, Europa und weltweit Menschen, die sich für das Ziel einer Gesellschaft einsetzen, die ihre Energie zu 100 % aus erneuerbaren Quellen gewinnt. Der Stiftungsvorstand, Dr. Hermann Falk, nimmt die Aufgaben ehrenamtlich wahr, unterstützt durch einen Stiftungsrat aus bis zu zwei Vertretern der naturstrom AG und weiteren Experten, die einen umfassenden Blick auf die Herausforderungen und Möglichkeiten der Energiewende im In- und Ausland eröffnen. Weitere Informationen finden Sie unter

https:/​/​www.naturstrom-stiftung.de/​

Die Naturstrom-Stiftung ist aktuell mit 0,9 % an der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA beteiligt. Durch die Übertragung der von der naturstrom AG gehaltenen Aktien würde sich der Anteil auf 9,59 % erhöhen. Der Anteil der naturstrom AG selbst würde sich von derzeit 65,74 % auf 57,04 % verringern.

Um die Gesellschafterrolle der Naturstrom-Stiftung zu stärken, soll sie zudem Geschäftsanteile an der NaturEnergy Verwaltung GmbH, die die Komplementärfunktion in der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA übernimmt, erhalten. Bislang ist die Naturstrom-Stiftung an der Komplementärgesellschaft nicht beteiligt. Nach der Zustiftung wäre sie mit 10 %, dies entspricht einem Wert von 10.000 € (10 % vom Grundkapital von 100.000 €), an der Gesellschaft beteiligt, die naturstrom AG mit 65 %.

Weitere Angaben zur Einberufung

Teilnahme an der Hauptversammlung, Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die um 24.00 Uhr am fünften Tage vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft ihre Teilnahme angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft damit bis zum Montag, den 07. August 2023, 24.00 Uhr, in Textform an folgende Adresse zugehen:

postalisch an: naturstrom AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: anlegen@naturstrom.de

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Nach Ablauf der Anmeldefrist am 07. August 2023, 24.00 Uhr, werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Ende des ersten Werktages nach Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, sind Vollmachten gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung in Textform zu erteilen und müssen der Gesellschaft spätestens bei der Versammlung übergeben werden.

Der Widerruf der Vollmacht bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Textform (§ 126b BGB). Die Erklärung zur Vollmachtserteilung, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf senden Sie bitte an:

postalisch an: naturstrom AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: anlegen@naturstrom.de

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung das den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Rechte der Aktionäre

Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden unter der Adresse

https:/​/​www.naturstrom.de/​ueber-uns/​investoren/​aktien/​hauptversammlung

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 18.07.2022, 24.00 Uhr, zugehen.

Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 28.07.2022, 24.00 Uhr, zugehen.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Anträge, Anfragen und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Verlangen zur Hauptversammlung können durch Aktionäre gerichtet werden an folgende Geschäftsadresse der Gesellschaft, wo auch die Unterlagen zu TOP 1 ausgelegt sind:

postalisch an: naturstrom AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: anlegen@naturstrom.de

Im Internet veröffentlichte Informationen

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar unter

https:/​/​www.naturstrom.de/​ueber-uns/​investoren/​aktien/​hauptversammlung

Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.

Informationen zum Datenschutz

Die naturstrom AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Vertreter (Name, Vorname, Anschrift, Sitz/​Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären oder deren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden so lange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist, z.B. aufgrund aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (jeweilige Norm in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO). Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung oder Speicherung der Daten nur, wenn die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse daran hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung oder zur Erstellung von Statistiken; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO). Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Ebenso verarbeitet die naturstrom AG als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten von zur Hauptversammlung zugelassenen Gästen.

Soweit sich die naturstrom AG externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedient, wird sie diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre, deren Vertreter und der Gäste ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Unseren Aktionären, deren Vertretern und Gästen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu.

Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:

naturstrom AG
Parsevalstraße 11
40468 Düsseldorf
Telefon 0211 779 00 – 0
Fax 0211 779 00 – 599
betroffenenrechte@naturstrom.de

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Horst Pittner
SECIANUS GmbH & Co. KG
Further Straße 14
90530 Wendelstein
datenschutz@naturstrom.de

 

Düsseldorf, im Juli 2023

naturstrom AG

Der Vorstand

Comments are closed.