Taurus AG – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Taurus Aktiengesellschaft

Heidelberg

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG
– Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG geben wir bekannt, dass die TerraEast Immobilien GmbH mit dem Sitz in Bautzen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 17638, als übertragende Gesellschaft auf die Taurus AG mit dem Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 708530, als aufnehmende Gesellschaft entsprechend des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2023 verschmolzen werden soll.

Die Taurus AG hält alle Geschäftsanteile an der TerraEast Immobilien GmbH; gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Taurus AG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Taurus AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG).

 

Heidelberg, im Juli 2023

Taurus AG mit dem Sitz in Heidelberg

Der Vorstand

Comments are closed.