VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT – Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Wolfsburg

Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT (im Folgenden auch: VW AG) mit Sitz in Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100484, gibt bekannt, dass die Volkswagen Financial Services AG (im Folgenden auch: VWFS AG) mit Sitz in Braunschweig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 3790, als übertragende Gesellschaft und die VW AG als übernehmende Gesellschaft beabsichtigen, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) die gegenwärtig von der VWFS AG gehaltene 100%-ige Beteiligung an der

Volkswagen Financial Services Europe AG, Braunschweig (Deutschland)

auf die VW AG abzuspalten.

Der Entwurf des Abspaltungs- und Übernahmevertrages zwischen der VW AG und der VWFS AG wurde aufgestellt. Da das gesamte Grundkapital der übertragenden VWFS AG von der übernehmenden VW AG gehalten wird, ist gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der VW AG nicht erforderlich, es sei denn, dass Aktionäre der VW AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der VW AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird.

Die Aktionäre werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung der VW AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Hauptversammlung, Aktionärs- und Börsenangelegenheiten, Brieffach 1848/​3, 38436 Wolfsburg.

Die folgenden Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter folgendem Link zur Einsicht durch die Aktionäre der VW AG zugänglich:

https:/​/​www.volkswagenag.com/​de/​InvestorRelations/​news-and-publications/​Other_​Legal_​Issues.html

1.

der Entwurf des Abspaltungs- und Übernahmevertrages zwischen der VW AG und der VWFS AG;

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der VW AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;

3.

die Jahresabschlüsse der VWFS AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Wolfsburg, im Juli 2023

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

Comments are closed.