HBA-Consulting AG
Idstein
Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie herzlich zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am
Dienstag, den 22. August 2023, um 18.30 Uhr
ein.
Der Vorstand hat auf der Grundlage des § 18a der Satzung der Gesellschaft entschieden, diese Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.
HAUPTVERSAMMLUNG DER HBA-CONSULTING AG
Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung ermöglicht. Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird das Recht eingeräumt, Anträge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung zu stellen. Ferner wird den Aktionären ein Auskunftsrecht nach § 131 AktG im Wege elektronischer Kommunikation sowie das Recht, Stellungnahmen nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen, eingeräumt. Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 Aktiengesetz unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt.Im Einzelnen wird dies wie folgt umgesetzt:
Mit dem System „Microsoft Teams“ ermöglicht die Gesellschaft die elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung. Jeder Aktionär muss dafür Sorge tragen, dass er die kostenlos bereitgestellte Software auf einem entsprechenden Gerät (Personal Computer, Notebook, Smartphone, Tablet) nutzen kann und dass er die notwendige Internet-Verbindung mit ausreichender Kapazität verfügbar hat.
Die Gesellschaft stellt mit MS Teams die notwendigen Kapazitäten auf ihrer Seite der elektronischen Kommunikation bereit.
Aufgrund der Kenntnis der Aktionäre geht die Gesellschaft davon aus, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Stimmrechtsausübung erfolgt elektronisch oder per Briefwahl. Die elektronische Stimmrechtsausübung erfolgt in der Versammlung durch „Hand heben“ – eine Funktion von MS Teams.
Die Abstimmung per Briefwahl erfolgt bis einen Tag vor Beginn der Versammlung per E-Mail an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Eine Stimmrechtsvollmacht wird auf demselben Weg (per E-Mail an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats) bis einen Tag vor Beginn der Versammlung bekanntgemacht.
Das Fragerecht der Aktionäre ist durch die Bekanntgabe der Fragen bis zwei Tage vor Beginn der Versammlung per E-Mail an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gesichert.
Aktionäre können Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären, indem sie den Widerspruch bis zum Schluss der Hauptversammlung per E-Mail an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats senden.
Die E-Mail-Adresse des Vorsitzenden des Aufsichtsrats lautet:
hoppe@rechtsanwalt-wiesbaden.de
Die Tagesordnung ist der Einladung beigefügt. Der Geschäftsbericht 2023 mit dem festgestellten Jahresabschluss ist unter dem Link (auf einem sicheren HBA-Server) abrufbar.
Die Gesellschaft stellt den Zugang zur virtuellen Hauptversammlung („Einwahllink“) als Kalendereintrag zur Verfügung. Die Aktionäre müssen dazu eine E-Mail an die Adresse
hv@hba-consulting.de
bis zum 10. August 2023 senden und erhalten rechtzeitig vor der Hauptsammlung den entsprechenden Zugangslink.
Mit freundlichen Grüßen
HBA-Consulting AG
Mathias Ott
Mitglied des Vorstands (Vors.)
TAGESORDNUNG:
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
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2. |
Bericht über das Geschäftsjahr 2022 durch den Vorstandsvorsitzenden |
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3. |
Vorlage des Jahresabschlusses einschließlich Anhang für das Geschäftsjahr 2022, mit Lagebericht und des Berichtes des Aufsichtsrates |
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4. |
Beschlussfassung über den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor: Beschluss:
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor: Beschluss:
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor: Beschluss:
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7. |
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
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8. |
Bericht über den Verlauf des Geschäftsjahres 2023 durch die Vorstände |
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9. |
Sonstiges |
HBA-Consulting AG
Mathias Ott
Mitglied des Vorstands (Vors.)