Advanced Bitcoin Technologies AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Dienstag, den 22. August 2023, um 10:30 Uhr)

Advanced Bitcoin Technologies AG

Frankfurt am Main

WKN A2YPJ2
ISIN DE000A2YPJ22

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 22. August 2023, um 10:30 Uhr (MESZ)

in der

Intzestraße 1, 60314 Frankfurt am Main,

ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat daher zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen über die Internetseite der Gesellschaft
https:/​/​www.abt-ag.com
unter der Rubrik Investor Relations – Hauptversammlung 2023 – zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
a) Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender
b) Tobias Zander, Vorstandsmitglied
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
a) Frank Schwab, Aufsichtsratsmitglied
b) Thomas Rüdesheim, Aufsichtsratsmitglied
c) Kęstutis Gardžiulis, Aufsichtsratsmitglied
TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 (1) der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.
Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aufgrund der bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 befristeten Entsendung von Herrn Dr. Thomas Feldkircher durch die beiden Hauptaktionäre Arriba Ventures GmbH und Zandups GmbH gemäß § 101 Abs. 2 AktG i.V.m. § 10 (5) der Satzung vom 28. Dezember 2022 sowie aufgrund der ebenfalls bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 befristeten Bestellung von Herrn Liutauras Varanavičius durch das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 28. Februar 2023 sowie aufgrund der regulären Wahl von Herrn Kęstutis Gardžiulis durch die ordentliche Hauptversammlung vom 09. Dezember 2021 aus ebendiesen drei Mitgliedern zusammen. Damit sind zwei der drei Aufsichtsratsämter neu zu besetzen.
Der Arriba Ventures GmbH und der Zandups GmbH steht ein Entsendungsrecht gemäß § 101 Abs. 2 AktG i.V.m. § 10 (5) der Satzung zu. Die Arriba Ventures GmbH und die Zandups GmbH haben der Gesellschaft gegenüber erklärt, zugunsten einer Wahl aller Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung vom 22. August 2023 ihr Entsendungsrecht derzeit nicht auszuüben.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder
a) Dr. Thomas Feldkircher, Rechtsanwalt und Unternehmer, geboren am 14. Januar 1986, wohnhaft in Bludenz, Österreich
Dr. Thomas Feldkircher vertritt und berät als Rechtsanwalt und CEO eines Consulting-Unternehmens nationale und international ausgerichtete Finanzintermediäre sowie Technologie- und Industriebetriebe mit Fokus insbesondere in den Bereichen FinTech, DLT, Blockchain, Digital- & Internet-Services sowie Franchise. Er befasst sich im Schwerpunkt mit Gesellschaftsrecht, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sowie Bank- und Finanzmarktrecht. Er berät spezialisiert auf den Gebieten M&A, Private Equity /​ Private Debt, Asset Based Financings, Finanzmarktregulierung, Kollektivanlagerecht und unternehmensbezogene Kapitalmarkttransaktionen. Aufgrund seiner jahrelangen, spezialisierten Unternehmens- und Rechtsberatungstätigkeit kennt er nicht nur die unternehmerischen Herausforderungen der Digitalisierung, die sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht und den sich stetig adaptierenden regulatorischen Gegebenheiten stellen, sondern verfügt auch über ein weitreichendes bilanzielles Verständnis. Er wird unter anderem von Legal 500 seit mehreren Jahren konstant als „Recommended Lawyer“ im Bereich Banking and Finance ausgezeichnet. Er publiziert regelmäßig zu den Schwerpunkten seiner beruflichen Tätigkeit, spricht auf internationalen Konferenzen, trägt an schweizerischen und österreichischen Universitäten vor und ist Lehrbeauftragter der Universität Liechtenstein.
b) Liutauras Varanavičius, Unternehmer und Manager, geboren am 17. März 1970, wohnhaft in Vilnius, LitauenLiutauras Varanavičius, Unternehmer und Manager, geboren am 17. März 1970, wohnhaft in Vilnius, Litauen
Liutauras Varanavičius ist erfahrener Unternehmer mit nachgewiesener Expertise und Erfolgsbilanz in der Finanzdienstleistungsbranche, FinTech-Entwicklung, Fußball und Unternehmensführung. Er setzte eine der größten Bankenumstrukturierungen in Litauen um und gründete ConnectPay, eines der erfolgreichsten Payment-FinTechs. Im Fußballmanagement war er zwölf Jahre lang Präsident des litauischen Fußballverbands und war der einzige Litauer, der jemals offizielles Mitglied des UEFA-Exekutivkomitees wurde. Er war auch in verschiedenen Positionen bei der UEFA und der FIFA tätig. Er unterstützt Startups als Mentor in den Bereichen Business Development und Sales und hat MBAs von Sciences Po in Paris, Frankreich, sowie der Vytautas Magnus University in Kaunas, Litauen.
c) Dr. Siegfried Herzog, Jurist und Unternehmer, geboren am 27. Februar 1982, wohnhaft in Triesen, Liechtenstein
Dr. Siegfried Herzog ist promovierter Jurist und Unternehmer in Liechtenstein. Er hat sich auf die Bereiche Datenschutzrecht, Compliance und Digitalisierung in der Finanzbranche spezialisiert. Bevor er sich 2019 selbstständig machte, arbeitete er als juristischer Mitarbeiter bei einer liechtensteinischen Finanzgruppe, in der er seine Expertise im Treuhandsektor und dem damit einhergehenden Regulierungswesen sowie den fortschreitenden Digitalisierungsanforderungen erarbeiten und ausbauen konnte. Seit 2019 unterstützt er mit der CLL Compliance Labs AG diverse in- und ausländische Finanzintermediäre in den Bereichen Regulierung, Compliance, Datenschutzrecht und Digitalisierung. Ein spezieller Fokus gilt dabei Virtual Asset Service Providern und neuen vertrauenswürdigen Technologien. Er hat sich auch als Referent etabliert und hält unter anderem Gastvorträge an der Universität Liechtenstein zu Regulierungsentwicklungen und Compliance-Prozessen im Bereich der Neuen Technologien.
jeweils nach den folgenden Maßgaben zu wählen:
Herrn Dr. Thomas Feldkircher als Nachfolger für Herrn Frank Schwab und Herrn Liutauras Varanavičius als Nachfolger für Herrn Thomas Rüdesheim, jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. August 2023 und jeweils für eine Amtszeit für den Rest der Amtsdauer der ursprünglich gewählten, vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrats, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.
Herrn Dr. Siegfried Herzog als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Thomas Feldkircher, Herrn Liutauras Varanavičius sowie Herrn Kęstutis Gardžiulis, falls eine dieser Personen vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden sollte.
Es ist beabsichtigt, die Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat der Gesellschaft damit zu beauftragen, einen geeigneten Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 auszuwählen und diesen im Namen der Aktionäre und der Gesellschaft offiziell zu mandatieren.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die Advanced Bitcoin Technologies AG insgesamt 20.714.654 Stück nennbetragslose Inhaberaktien ausgegeben, die 20.714.654 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 168.025 eigene Aktien (einschließlich Aktien, welche der Gesellschaft gemäß § 71d AktG zugerechnet werden), so dass die Zahl der stimmberechtigten Aktien 20.546.629 Stück beträgt.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 15. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

Advanced Bitcoin Technologies AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
Telefax: +49 (0)511 474 023 19
E-Mail: hv@gfei.de

Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 01. August 2023, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag).

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen.

Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Vollmachtformulare stehen ebenso auf der Unternehmenswebsite als Download zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse, insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, übermittelt werden:

Advanced Bitcoin Technologies AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
Telefax: +49 (0)511 474 023 19
E-Mail: hv@gfei.de

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollten möglichst bis zum 21. August 2023, 18:00 Uhr (MESZ), unter oben genannter Adresse übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter der vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der Versammlung selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch Vollmacht und Weisung erteilt werden.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 28. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:

Advanced Bitcoin Technologies AG
Der Vorstand
Intzestraße 1
60314 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: ir@abt-ag.com

Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie wird auch auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wird die Gesellschaft Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https:/​/​www.abt-ag.com

unter der Rubrik Investor Relations – Hauptversammlung 2023 – zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 07. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit etwaiger Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

Advanced Bitcoin Technologies AG
Der Vorstand
Intzestraße 1
60314 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: ir@abt-ag.com

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern entsprechend.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.abt-ag.com

unter der Rubrik Investor Relations – Hauptversammlung 2023 – zugänglich:

der Inhalt dieser Einberufung,

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

der Jahresabschluss der Advanced Bitcoin Technologies AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022,

der Konzernabschluss der Advanced Bitcoin Technologies AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022,

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022,

die Vollmachtsformulare.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.abt-ag.com

unter der Rubrik Investor Relations – Hauptversammlung 2023 – bekannt gegeben.

Frankfurt am Main, im Juli 2023

Advanced Bitcoin Technologies AG

Der Vorstand

 

 

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Advanced Bitcoin Technologies AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/​Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die jeweiligen Kreditinstitute der Aktionäre übermitteln diese, für die Führung des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung relevanten Daten, an die Advanced Bitcoin Technologies AG. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung).

Die Advanced Bitcoin Technologies AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber der

Advanced Bitcoin Technologies AG
vertreten durch die Vorstandsmitglieder
Dr. Yassin Hankir, Tobias Zander
Intzestraße 1
60314 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: ir@abt-ag.com

geltend machen. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

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