Saxony Minerals & Exploration – SME AG: Außerordentliche Hauptversammlung (Donnerstag, den 31. August 2023, um 11:00 Uhr)

Saxony Minerals & Exploration – SME AG

Halsbrücke

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung
der Saxony Minerals & Exploration – SME AG

 

am Donnerstag, den 31. August 2023, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr) in die Geschäftsräume der G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH, Schwarze Kiefern 2, 09633 Halsbrücke.

 

I.

TAGESORDNUNG

1.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Bei der Gesellschaft erfolgt eine freiwillige Abschlussprüfung. Der auf der letztjährigen ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 gewählte Abschlussprüfer hat erklärt, dass aufgrund der Aufgabe seiner Einzelkanzlei und fehlender Kapazität er die Abschlussprüfung der Gesellschaft nicht durchführen kann. Aufgrund dessen ist ein neuer Abschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor folgende Beschlüsse zu fassen:

1.1

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29. September 2022, mit welchem Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Winfried Heide, Dresden, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 gewählt wurde, wird hiermit aufgehoben.

1.2

Die WPSL Treuhand & Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Dresden, wird hiermit zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 gewählt.

II.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind gemäß § 19 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung ordnungsgemäß anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

1.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat durch die Aktionäre in Textform in deutscher oder englischer Sprache bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des Donnerstags, 24. August 2023, zu erfolgen. In ihr ist der Name des Aktionärs sowie der angemeldete Aktienbesitz samt der jeweiligen Aktiennummer(n) anzugeben. Der Anmeldung sollen die Kopie(n) der Aktienurkunde(n), auf die sich die Anmeldung bezieht, beigefügt werden.

Die Anmeldung hat an folgende Adresse der Gesellschaft zu erfolgen:

Saxony Minerals & Exploration – SME AG
Schwarze Kiefern 2, 09633 Halsbrücke
Telefax: 0049-(0)3731-369 472
E-Mail: kgrund@smeag.de

2.

Nachweis der Berechtigung

Der Nachweis der Berechtigung hat durch den zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionär oder dessen Bevollmächtigten zu Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage (i) des Originals der Aktienurkunde(n) oder (ii) der Bescheinigung eines deutschen Notars, dass die Aktienurkunde(n) bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung bei ihm hinterlegt ist/​sind, zu erfolgen. Die Hinterlegungsbescheinigung des Notars muss den hinterlegenden Aktionär und die Nummer der hinterlegten Aktienurkunde enthalten. Ihr ist eine notariell beglaubigte Kopie der hinterlegten Aktienurkunde beizulegen.

III.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Teilnahmeberechtigte Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

IV.

ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN GEMÄSS §§ 126 ABS. 1, 127 AKTG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (vgl. § 126 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG) vor der Hauptversammlung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht begründet werden. Ferner ist der Gesellschaft die Aktionärseigenschaft, z. B. durch Vorlage einer Kopie der Aktienurkunde nachzuweisen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Saxony Minerals & Exploration – SME AG
– Vorstand –
Schwarze Kiefern 2, 09633 Halsbrücke

Anderweitig übermittelte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzählen, unter der vorstehend genannten Adresse eingehen und der Nachweis der Aktionärseigenschaft innerhalb dieser Frist erfolgt. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Mittwoch, der 16. August 2023 (24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag und seine Begründung brauchen weiter nicht zugänglich gemacht werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung eines Gegenantrages braucht nach § 126 Abs. 2 AktG ferner nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen natürlichen Person enthalten. Sofern eine juristische Person zur Wahl als Abschlussprüfer vorgeschlagen wird, sind die Firma und der Sitz anzugeben. Nach § 127 Abs. 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge jeweils ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, finden in der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

V.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Von den insgesamt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ausgegebenen 3.891.670 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, die alle derselben Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 3.981.670 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 3.891.670 Stimmen.

VI.

DATENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENENINFORMATION FÜR AKTIONÄRE

Die Saxony Minerals & Exploration – SME AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiennummer) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Umfang. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Saxony Minerals & Exploration – SME AG
– Vorstand –
Schwarze Kiefern 2, 09633 Halsbrücke

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Sachsen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

 

Halsbrücke, im Juli 2023

Saxony Minerals & Exploration – SME AG

Der Vorstand

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