Agrargesellschaft Ruppendorf AG
Klingenberg
Einladung zur Hauptversammlung
am 23. August 2023 um 15.30 Uhr
Unsere ordentliche Hauptversammlung findet im Saal der Gaststätte „Zum Erbgericht“, Schenkberg 1, 01774 Klingenberg, OT Höckendorf, statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen. Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.
Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.
Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 14.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 15.30 Uhr eröffnet werden kann.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 3.623.420,91 EUR (Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 3.373.420,91 EUR zuzüglich Gewinnvortrags in Höhe von 250.000,00 EUR) wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselbigen weiter vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 8,00 EUR je dividendenberechtigte Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 26.10.2023. (Beschluss Nr. 1) |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. (Beschluss Nr. 2) |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. (Beschluss Nr. 3) |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die Treuhandgesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bautzen, zu wählen. (Beschluss Nr. 4) |
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7. |
Wahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG und § 8 (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Gemäß § 30 AktG endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl der sechs durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder folgende Kandidaten vor: Karsten Herrmann Norbert Herrmann Andrea Klaus Christian Lohse Helfried Lohse Reiner Striedinger (Beschluss Nr. 5) |
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.
Der Abschluss des Geschäftsjahres 2022, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG eingesehen werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs.1, 127 AktG:
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl des Abschlussprüfers übersenden.
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:
Agrargesellschaft Ruppendorf AG
z.H.: des Vorstandes
Paulsdorfer Straße 7
01774 Klingenberg (OT Ruppendorf)
Entsprechendes gilt gemäß 127 AktG für Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates oder des Abschlussprüfers; jedoch ist eine Begründung des Wahlvorschlags nicht erforderlich.
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs.1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.agr-ag.de
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind.
Ruppendorf, Juli 2023
Baling Vorstand |
Putz Vorstand |
Waldmann Vorstand |