Seifersbacher Land AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (Am 29. August 2023 um 15.30 Uhr)

Seifersbacher Land AG

Rossau

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur Hauptversammlung

 

Am 29. August 2023 um 15.30 Uhr findet in 09669 Frankenberg, Hammertal 3, in der FKG – Frankenberger Kultur gGmbH unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre hiermit einladen.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/​Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen Abgabe der Eintrittskarte und Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 15.00 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 15.30 Uhr eröffnet werden kann.

 

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2022 in Höhe von € 468.173,96 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verschmelzung und zum Verschmelzungsvertrag der Seifersbacher Marktfrucht GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 3643) auf die Seifersbacher Land AG gemäß Urkunde des Notars Robert Walter in Mittweida, UR-Nr. 2136 W 2023, vom 7. Juli 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 07.07.2023, UR.-Nr.: 2136 /​2023 des Notars Robert Walter, geschlossenen Verschmelzungsvertrag zwischen der Seifersbacher Marktfrucht GmbH in 09661 Rossau OT Seifersbach (übertragende Gesellschaft) und der Seifersbacher Land AG in 09661 Rossau OT Seifersbach (übernehmende Gesellschaft) zuzustimmen. Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen und die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Durchführung der Verschmelzung erforderlich sind.

Der Inhalt des Verschmelzungsvertrages ist im Wesentlichen folgender:

Die Seifersbacher Marktfrucht GmbH überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gem.§§ 2 ff.UmwG i.V.m. §§ 46 ff. UmwG auf die Seifersbacher Land AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme.

Der Verschmelzung wird die mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehene Bilanz der GmbH zum 31.12.2022 zugrunde gelegt.

Die Seifersbacher Marktfrucht GmbH darf als 100%ige Tochtergesellschaft der Seifersbacher Land AG nach § 68 Abs.1 Nr.1 UmwG keine Anteile gewähren und ihr Kapital nicht erhöhen. Es entfallen zugleich alle Angaben über eine Gegenleistung oder einen Umtausch der Anteile gem.§ 5 Abs.2 UmwG.

Die Übernahme des Vermögens der Seifersbacher Marktfrucht GmbH erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung und zum Beginn des 01.01.2023. Von diesem Zeitpunkt an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der GmbH gem. § 20 Abs.1 Nr.2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der GmbH als für Rechnung der Seifersbacher Land AG geführt.

Keinem einzelnen Gesellschafter, Mitglied der Vertretungsorgane, der Aufsichtsorgane und keinem Abschluss- oder Verschmelzungsprüfer werden durch die Seifersbacher Land AG besondere Vorteile gewährt.

Die Seifersbacher Land AG übernimmt sämtliche Arbeitnehmer der Seifersbacher Marktfrucht GmbH und beschäftigt diese zu den bei der GmbH geltenden Konditionen weiter. Für die Arbeitnehmer der Seifersbacher Land AG wird durch die Verschmelzung die Rechtsposition nicht berührt.

Die Firma des aufnehmenden Rechtsträgers wird unverändert fortgeführt. Die Geschäftsführung/​Vorstand der aufnehmenden Gesellschaft ändert sich nicht.

Die Kosten der Verschmelzung trägt der aufnehmende Rechtsträger.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Seifersbacher Land AG zur Einsicht für die Aktionäre aus:

Verschmelzungsvertrag

Jahresabschlüsse und Lageberichte der Seifersbacher Marktfrucht GmbH und der Seifersbacher Land AG der vergangenen drei Geschäftsjahre

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2023 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bautzen, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, als Abschlussprüfer zu wählen.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Teilnahme an der Hauptversammlung bis zum 25. August 2023 bei der Gesellschaft zu melden.

Folgende Unterlagen können – zusätzlich zu den bereits genannten – in den Geschäftsräumen der Seifersbacher Land AG eingesehen werden:

Jahresabschluss der Seifersbacher Land AG für das Geschäftsjahr 2022

Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrates

 

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG:

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/​oder zur Wahl des Abschlussprüfers übersenden.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

Seifersbacher Land AG
z.H.: des Vorstandes
Am Wald
09661 Rossau OT Seifersbach

Entsprechendes gilt gemäß 127 AktG für Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates oder des Abschlussprüfers; jedoch ist eine Begründung des Wahlvorschlags nicht erforderlich.

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs.1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.land-ag.de

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sind.

 

Rossau, den 17. Juli 2023

Seifersbacher Land AG

Der Vorstand

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