ACM Deutschland AG
Düsseldorf
(„Gesellschaft“)
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
1. |
Die Groupe des Assurances du Crédit Mutuel SA („GACM„), Straßburg/Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft unmittelbar gehört. Ferner teilte die GACM uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört. |
2. |
Die Banque Fédérative du Crédit Mutuel SA („BFCM„), Straßburg/Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der GACM gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die GACM zugerechnet werden. Zudem hat die BFCM uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung der Gesellschaft gehört, da ihr die von der GACM gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die GACM zugerechnet werden. |
3. |
Die Caisse Fédérale de Crédit Mutuel SA („CFCM„), Straßburg/Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der GACM gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die BFCM zugerechnet werden, die ihrerseits einen beherrschenden Einfluss auf die GACM hat. Darüber hinaus hat die CFCM uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört, da ihr die von der GACM gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die BFCM zugerechnet werden, die ihrerseits einen beherrschenden Einfluss auf die GACM ausübt. |
Düsseldorf, im Juli 2023
ACM Deutschland AG
Der Vorstand