Nucletron Electronic Aktiengesellschaft – Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

München

Amtsgericht München HRB 77760

Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

 

 

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 77760, ist Alleingesellschafterin der NBL Electronic Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 118071. Es ist beabsichtigt, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 27. Juli 2023 geschlossen und am 27. Juli 2023 zum Handelsregister der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft eingereicht.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin. Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden NBL Electronic Beteiligungs GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft alle Geschäftsanteile der NBL Electronic Beteiligungs GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft in 80992 München, Gärtnerstraße 60, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 sowie die Zwischenbilanz zum 30. Juni 2023 der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und der NBL Electronic Beteiligungs GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

München, im Juli 2023

Für die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft:

Der Vorstand

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