Calvert International AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Montag, den 04. September 2023, um 10.00 Uhr)

Calvert International AG

Frankfurt am Main

HRB 116663

ISIN DE000A2YN5X9 /​ WKN A2YN5X

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Montag, den 04. September 2023, um 10.00 Uhr MESZ

in den Räumlichkeiten

Satellite Office, Raum „Alte Oper“, 4.OG,
Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main,

stattfindet.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Der Aufsichtsrat der Calvert International AG hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss am 30. Juni 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

Die vorgenannten Unterlagen sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​calvertinternational.com/​wp-content/​uploads/​2023/​06/​Centurion-IFRS-FS-2022.pdf

zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

5.

Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Calvert International AG besteht gemäß § 10 Abs. (1) der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. September 2023 hat das Aufsichtsratsmitglied Sebastian Wagner sein Aufsichtsratsmandat gemäß §10 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft form- und fristgerecht niedergelegt. Vor dem Hintergrund der dadurch entstehenden Vakanz soll ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Gemäß § 10 Abs. (4) der Satzung erfolgt die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds für den Rest der Amtszeit des ursprünglich von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds, d.h. vorliegend bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Herr Verner Beteck Ayukegba, Kolkwitz, Senior Vice President der African Energy Chamber, Johannesburg, Südafrika, wird mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 04. September 2023 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache und muss der Gesellschaft bis spätestens am 28. August 2023, 24.00 Uhr MESZ, zugehen.

Die Berechtigung zur Teilnahme der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn des 14. August 2023, 0.00 Uhr MESZ, beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am 28. August 2023, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden Adresse zugehen:

Calvert International AG
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
E-Mail: anmeldung@calvertinternational.com

 

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform auszuweisen; ausgenommen davon sind Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, für die die gesetzlichen Regelungen gem. § 135 AktG gelten.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung erhalten sie zusammen mit der Eintrittskarte, die sie zuvor über Ihre Depotbank anfordern müssen. Vollmacht und Weisungen müssen spätestens am 03. September 2023, 24.00 Uhr MESZ, eingegangen sein.

Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen müssen, die Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei Verlassen der Hauptversammlung mittels des auf der Stimmkarte vorhandenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.

 

Anfragen und Anträge von Aktionären

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

Calvert International AG
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
E-Mail: hv@calvertinternational.com

 

Anträge von Aktionären, die bis zum 20. August 2023, 24.00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse eingehen, werden im Internet unter der Adresse

https:/​/​calvertinternational.com/​investor-relation/​events-publikationen/​

 

zugänglich gemacht, wenn und soweit die Bestimmungen des § 126 Abs. 2 AktG nicht entgegenstehen. An gleicher Stelle werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu diesen Anträgen zugänglich gemacht.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2023

Calvert International AG

Der Vorstand

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