TELE AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (die Vonovia SE hällt mehr als den vierten Teil der Aktien)

TELE AG

Leipzig

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

Die Vonovia SE, Bochum, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass der Vonovia SE mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Zugleich hat uns die Vonovia SE gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Vonovia SE mittelbar die Mehrheit der Aktien und die Mehrheit der Stimmrechte an der TELE AG zusteht (Mehrheitsbeteiligung, § 16 Abs. 1 AktG), da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden, von der Vonovia SE abhängigen Unternehmen:

a)

Deutsche Wohnen SE, Berlin;

b)

Deutsche Wohnen Fondsbeteiligungs GmbH, Berlin;

c)

Deutsche Wohnen Technology, Berlin;

d)

SYNVIA media GmbH, Magdeburg;

e)

Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig.

 

Des Weiteren hat uns die Deutsche Wohnen SE, Berlin, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Zugleich hat uns die Deutsche Wohnen SE gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar die Mehrheit der Aktien und die Mehrheit der Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die Zurechnung erfolgt über die vorstehend unter lit. b) bis e) genannten, von der Deutsche Wohnen SE abhängigen Gesellschaften.

Des Weiteren hat uns die Deutsche Wohnen Fondsbeteiligungs GmbH, Berlin, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Zugleich hat uns die Deutsche Wohnen Fondsbeteiligungs GmbH gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar die Mehrheit der Aktien und die Mehrheit der Stimmrechte an der TELE AG gehört, ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die Zurechnung erfolgt über die vorstehend unter lit. c) bis e) genannten, von der Deutsche Wohnen Fondsbeteiligungs GmbH abhängigen Gesellschaften.

Des Weiteren hat uns die Deutsche Wohnen Technology GmbH, Berlin, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Zugleich hat uns die Deutsche Wohnen Technology GmbH gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar die Mehrheit der Aktien und die Mehrheit der Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die Zurechnung erfolgt über die vorstehend unter lit. d) bis e) genannten, von der Deutsche Wohnen Technology GmbH abhängigen Gesellschaften.

Des Weiteren hat uns die SYNVIA media GmbH, Magdeburg, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Zugleich hat uns die SYNVIA media GmbH gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar die Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte an der TELE AG gehört, da ihr die von der Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, an der TELE AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die Zurechnung erfolgt über die vorstehend unter lit. e) genannte, von der SYNVIA media GmbH abhängige Gesellschaft.

Schließlich hat uns die Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH, Leipzig, gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und Stimmrechte an der TELE AG gehört.

Zugleich hat uns die Communication Concept Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar die Mehrheit der Aktien und die Mehrheit der Stimmrechte an der TELE AG gehört.

 

Leipzig, im Juli 2023

TELE AG

Der Vorstand

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