innoscripta AG – Ordentliche Hauptversammlung (am 31. August 2023, 10:00 Uhr in der Arnulfstraße 60)

innoscripta AG

München

Die ordentliche Hauptversammlung der innoscripta AG findet am 31. August 2023 in der Arnulfstraße 60 in 80335 München, 6. OG, um 10:00 Uhr statt.

 

 

Die Tagesordnung für die Hauptversammlung sieht wie folgt aus:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

3.

Beschlussfassung über die Auflösung der bestehenden Kapitalrücklage

4.

Entlastung des Vorstands bzw. vor dem Formwechsel die gesetzlichen Vertreter (GmbH-Geschäftsführer) für das Geschäftsjahr 2022

 

 

Vorschläge zur Beschlussfassung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022:

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2023 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss inkl. Anhang und Lagebericht bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022:

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2022 betrug EUR 7.798.507,63. Im Mai 2023 wurde eine verunglückte Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 5.000.000,00 an die Aktionäre der Gesellschaft ausgezahlt. Der Bilanzgewinn wurde durch diese verunglückte Gewinnausschüttung gemindert und beträgt somit zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2023 EUR 2.798.507,63.

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.798.507,63 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird.

3.

Beschlussfassung über die Auflösung der bestehenden Kapitalrücklage:

Die verunglückte Gewinnausschüttung in Höhe von insgesamt EUR 5.000.000,00 wurde zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2023 von allen Aktionären der Gesellschaft an die Gesellschaft zurückgezahlt.

Diese Rückzahlung wurde entsprechend der zwischen den Aktionären getroffenen Vereinbarung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingebucht. Die Gesellschaft besitzt zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2023 somit eine Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 5.000.000,00.

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass diese Kapitalrücklage in voller Höhe aufgelöst wird und der Betrag in Höhe von EUR 5.000.000,00 an die Aktionäre entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital der Gesellschaft bis spätestens zum 30.09.2023 ausgezahlt wird.

4.

Entlastung des Vorstands bzw. vor dem Formwechsel die gesetzlichen Vertreter (GmbH-Geschäftsführer) für das Geschäftsjahr 2022:

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass der Vorstand bzw. vor dem Formwechsel die gesetzlichen Vertreter (GmbH-Geschäftsführer) für das Geschäftsjahr 2022 entlastet werden.

 

München, den 27.07.2023

innoscripta AG

Michael Hohenester
Vorstandsvorsitzender

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