ATTEC Holding AG – Hinweis auf eine bevorstehende Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG

ATTEC Holding AG

Düsseldorf

Hinweis auf eine bevorstehende Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die ATTEC International GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 62889) als übertragende Gesellschaft beabsichtigt, ihre gesamte Beteiligung an der im Handelsregister von Istanbul (Istanbul Ticaret Odası) unter der Registernummer 773464 eingetragenen ATTEC ULUSLARARASI DIŞ TICARET A.S. im Wege der Abspaltung zur Aufnahme nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf die ATTEC Holding Aktiengesellschaft (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 99334) als übernehmende Gesellschaft im Wege einer vereinfachten Konzernabspaltung nach den §§ 125, 62 Abs. 1, 4 UmwG abzuspalten. Da sich 100 % des Stammkapitals der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Gesellschaft befinden, ist gemäß § 62 Abs. 4 UmwG ein Zustimmungsbeschluss der ATTEC International GmbH nicht erforderlich. Darüber hinaus befinden sich sämtliche Aktien der ATTEC Holding AG in der Hand eines Aktionärs, so dass die Zustimmung der Hauptversammlung der ATTEC Holding AG nicht erforderlich ist. Der alleinige Aktionär der ATTEC Holding AG wird auf sein Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, hingewiesen.

 

Düsseldorf, im Juli 2023

Der Vorstand

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