Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG
Köln
Benachrichtigung der Anteilsinhaber gemäß §§ 267, 268 UmwG
Entsprechend dem Formwechselbeschluss der Generalversammlung der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ eG) vom 27. April 2023 ist am 25. Juli 2023 die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG (RWZ AG) unter HRB 115531 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen worden. Das Amtsgericht Köln als zuständiges Registergericht hat hierzu am 25. Juli 2023 folgende Bekanntmachung veröffentlicht:
„Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Köln HRB 115531 |
Das Grundkapital der RWZ AG beträgt EUR 31.988.230 und ist in 3.198.823 auf den Namen lautende Stückaktien (RWZ-Aktien) eingeteilt. Dies entspricht der Höhe nach der Summe der bisherigen Geschäftsguthaben der Mitglieder der RWZ eG.
Alle Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2022 Mitglieder der RWZ eG waren, sind im Rahmen des Formwechsels Aktionäre der RWZ AG geworden und sind an deren Grundkapital in dem Verhältnis beteiligt, in dem zum 31. Dezember 2022 ihr jeweiliges Geschäftsguthaben zur Summe der Geschäftsguthaben aller Mitglieder gestanden hat, die durch den Formwechsel Aktionär geworden sind (§ 263 Abs. 2 S. 1 UmwG).
Die Geschäftsguthaben bei der RWZ eG wurden im Verhältnis 10:1 umgewandelt. Demzufolge haben die Mitglieder der RWZ eG für je EUR 10 Geschäftsguthaben eine Stückaktie der RWZ AG erhalten. Mithin ist nun jedes vormalige Mitglied der RWZ eG, das nach obiger Maßgabe an dem Formwechsel teilgenommen hat, nach dem Formwechsel am Grundkapital der RWZ AG im gleichen Verhältnis beteiligt wie zuvor mit seinem Geschäftsguthaben am Kapital der RWZ eG.
Die RWZ AG wird gemäß § 8 Abs. 1 ihrer Satzung i.V.m. § 10 Abs. 5 AktG nur eine Globalurkunde ausstellen, welche die Aktionärsstellung aller ihrer Aktionäre verbrieft; eine Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Diese Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, in Girosammelverwahrung gegeben werden. Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (DZ BANK AG), ist mit der technischen Abwicklung der Einführung der RWZ-Aktien in die Girosammelverwahrung beauftragt. Die Clearstream Banking AG wird dazu sämtliche RWZ-Aktien in ein Abwicklungsdepot bei der DZ BANK AG einbuchen.
Sobald die Aktionäre der RWZ AG ihre Depotinformationen mitgeteilt haben, werden diese an die DZ BANK AG weitergeleitet. Die DZ BANK AG wird dann anhand der mitgeteilten Depotinformationen die Einbuchung auf das Aktiendepot des jeweiligen Aktionärs bei dessen Depotbank veranlassen. Durch die Einbuchung der auf den jeweiligen Aktionär entfallenden RWZ-Aktien in dessen Aktiendepot erwirbt dieser Miteigentum an der seine Aktionärsstellung verbriefenden Globalurkunde.
Aus diesem Grund entfällt vorliegend für die Aktionäre die Notwendigkeit, einzelne Aktienurkunden in den Geschäftsräumen der RWZ AG abzuholen. Die in § 268 Abs. 1 UmwG vorgesehene „Abholung“ der auf den jeweiligen Aktionär entfallenden RWZ-Aktien erfolgt vielmehr durch deren Einbuchung in das Aktiendepot des jeweiligen Aktionärs.
Die RWZ AG fordert ihre Aktionäre deshalb gem. § 268 Abs. 1 S. 1 UmwG auf, ihre Depotinformationen mitzuteilen, und zwar über das Mitgliederportal, welches mittels der jeweiligen Zugangsdaten über die RWZ-Internetseite erreicht werden kann (www.rwz.de/Mitgliederportal).
Köln, im Juli 2023
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG
Der Vorstand