nextmarkets AG – Bezugsangebot (Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien)

nextmarkets AG

Köln

Bekanntmachung des Bezugsangebots – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

 

 

Die außerordentliche Hauptversammlung der nextmarkets AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104025 (die „Gesellschaft“) hat am 04. August 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 322.581,00 um EUR 322.581,00 auf EUR 645.162,00 durch Ausgabe von 322.581 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Aktien sind ab dem 01. Januar 2023 gewinnbezugsberechtigt. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht im Handelsregister eingetragen worden.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten. Auf je eine alte Stückaktie kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00 zeichnen und beziehen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrags unverzüglich und spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE72 3702 0090 0031 9585 04 bei der UniCredit Bank – HypoVereinsbank zu leisten.

Das Bezugsrecht kann nur ausgeübt werden, indem die bezugsberechtigten Aktionäre den ordnungsgemäß ausgefüllten Zeichnungsschein innerhalb von

zwei Wochen ab Bekanntgabe dieses Bezugsangebots im Bundesanzeiger

 

(die „Bezugsfrist“) bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgeben oder an die Geschäftsanschrift der Gesellschaft, Gertrudenstraße 30-36, 50667 Köln, übersenden. Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre durch die Gesellschaft übermittelt. Ausgefüllte Zeichnungsscheine, die erst nach Ablauf der Bezugsfrist zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts.

Bezugsstelle ist die Gesellschaft.

Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 1,00 je neuer Aktie spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist auf das vorgenannte Konto der Gesellschaft eingezahlt worden ist.

Soweit die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung nicht innerhalb der vorgenannten Bezugsfrist von den bezugsberechtigten Aktionären gezeichnet und übernommen werden, wird der Vorstand diese innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Hauptversammlung nach eigenem Ermessen Aktionären der Gesellschaft oder Dritten zur Zeichnung und Übernahme anbieten.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Hauptversammlung in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Köln, August 2023

nextmarkets AG

Der Vorstand

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