BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Ingolstadt
ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 03. Juli 2023 gefassten Beschlüsse erhoben hat:
a) Gegen den unter Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022) gefassten Beschluss, mit dem die Hauptversammlung der Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilte.
b) Gegen den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022) gefassten Beschluss, mit dem die Hauptversammlung der Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilte.
Die Klage ist beim Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 8782/23 anhängig.
Ingolstadt, im August 2023
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –