BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG (Anfechtungsklage – Entlastung Vorstand & Aufsichtsrat)

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Ingolstadt

ISIN: DE0005280002 /​ WKN: 528000

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

 

 

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 03. Juli 2023 gefassten Beschlüsse erhoben hat:
a) Gegen den unter Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022) gefassten Beschluss, mit dem die Hauptversammlung der Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilte.
b) Gegen den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022) gefassten Beschluss, mit dem die Hauptversammlung der Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilte.

Die Klage ist beim Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 8782/​23 anhängig.

 

Ingolstadt, im August 2023

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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