Siemens Healthineers AG: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Abspaltung

Siemens Healthineers AG

München

WKN SHL 100 /​ ISIN DE000SHL1006

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Abspaltung zur Aufnahme
gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 3 Satz 2, 3 UmwG

Die Siemens Healthineers AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, gibt bekannt, dass wesentliche Teile des operativen Geschäfts der Siemens Healthcare GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821, im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme als Ganzes gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Siemens Healthineers AG übertragen werden sollen.

Der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens Healthineers AG und der Siemens Healthcare GmbH wurde am 18. August 2023 notariell beurkundet. In diesem Abspaltungs- und Übernahmevertrag ist das abzuspaltende Vermögen der Siemens Healthcare GmbH näher bezeichnet. Der Abspaltungs- und Übernahmevertrag wurde am 23. August 2023 gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 3 Satz 2, 61 Satz 2 UmwG beim Handelsregister eingereicht.

Da das Stammkapital der Siemens Healthcare GmbH als übertragende Gesellschaft vollständig von der Siemens Healthineers AG als übernehmende Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG über die Abspaltung nicht erforderlich (§§ 125 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG).

Aktionärinnen und Aktionäre der Siemens Healthineers AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Siemens Healthineers AG erreichen, können jedoch gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird. Einberufungsverlangen müssen der Siemens Healthineers AG spätestens bis zum 29. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Entsprechende Verlangen sind an folgende Adresse zu richten:

Vorstand der Siemens Healthineers AG
z. Hdn. Dr. Jürgen Mahr, SHS LC SC&CM
Karlheinz-Kaske-Str. 5
91052 Erlangen

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare GmbH über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag mit der Siemens Healthineers AG ist entbehrlich, da der Siemens Healthineers AG sämtliche Geschäftsanteile an der Siemens Healthcare GmbH gehören, §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG unter

siemens-healthineers.com/​abspaltung

sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger die folgenden Unterlagen zugänglich:

1.

der notariell beurkundete Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens Healthineers AG und der Siemens Healthcare GmbH vom 18. August 2023;

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre;

3.

die Zwischenbilanz der Siemens Healthineers AG zum Stichtag 30. Juni 2023;

4.

die Zwischenbilanz der Siemens Healthcare GmbH zum Stichtag 30. Juni 2023.

Die vorgenannten Unterlagen sind ferner für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre in den Geschäftsräumen der Siemens Healthineers AG, Karlheinz-Kaske-Str. 5, 91052 Erlangen ausgelegt. Auf Verlangen erhält jede Aktionärin /​ jeder Aktionär der Siemens Healthineers AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

München, den 28. August 2023

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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