P.S.P.P. Königsteiner Personalberater AG: Hinweisbekanntmachung Verschmelzung

P.S.P.P. Königsteiner Personalberater AG

Königstein im Taunus

Hinweisbekanntmachung Verschmelzung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die kanzleimarkt für Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte GmbH, mit Sitz in Königstein im Taunus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein am Taunus unter der Registernummer HRB 9065, soll als übertragende Gesellschaften auf die P.S.P.P. Königsteiner Personalberater AG mit Sitz in Königstein im Taunus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter der Nummer HRB 7371, als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (ohne Liquidation) verschmolzen werden. Dadurch wird die übertragende Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 1, §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übertragen.

Vom Beginn des 1. Januar 2023, 00:00 Uhr, an gelten alle Handlungen und Geschäfte der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung von übernehmenden Gesellschaft vorgenommen (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 als Schlussbilanz zugrunde.

Die übernehmende Gesellschaft hält unmittelbar 100 % des Stammkapitals der übertragenden Gesellschaft. Einer Zustimmung der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft zu diesem Verschmelzungsvertrag bedarf es daher gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der übernehmenden Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, da sich das gesamte Stammkapital der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Gesellschaft befindet.

 

Königstein im Taunus, im August 2023

P.S.P.P. Königsteiner Personalberater AG

Der Vorstand

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