CPU Softwarehouse AG
Augsburg
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass durch Aktionäre der CPU Softwarehouse AG aufgrund eines behaupteten Formfehlers Anfechtungsklage sowie hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2023 zum Tagesordnungspunkt 3 „Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands“ erhoben wurde.
Die Klage ist beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 9283/23 (verbunden mit 5 HK O 9287/23) rechtshängig.
Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Augsburg, 24. August 2023
Der Vorstand
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