LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Anfechtungs-, Nichtigkeits-, und Feststellungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 75/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:
„Der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023 gefasste Bschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022) wird für nichtig erklärt, hilfsweise dessen Nichtigkeit, höchsthilfsweise dessen Unwirksamkeit festgestellt.“ |
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Der Beschluss war im Bundesanzeiger vom 12. Mai 2023 wie nachfolgt angekündigt und wurde entsprechend gefasst: |
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„3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats |
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Duisburg, im August 2023
LS INVEST AG
Der Vorstand