Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG

Regionalwert AG Bremen & Weser-Ems

Oldenburg

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 186 Abs. 2 AktG – Bezugsaufforderung

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschafft vom 29. August 2023 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu 385.000 Euro auf bis zu 1.042.500 Euro durch Ausgabe von bis zu 770 neuen vinkulierten Namensaktien mit einem Nennbetrag von jeweils 500 Euro je Aktie zu erhöhen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Kurs von 120 %. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt somit 600 Euro in bar. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab den Beginn desjenigen Geschäftsjahrs, in dem die Kapitalerhöhung bzgl. der jeweils gezeichneten Aktien ins Handelsregister eingetragen wird.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionär:innen im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten. Auf je zwei alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär:in eine neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je 600 Euro zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend des Beschusses der Hauptversammlung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge entstehen, die die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionär:innen, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 05. September 2023 bis 19. September 2023 (einschließlich)

 

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionär:innen von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 19. September 2023 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 29. Februar 2024 in das Handelsregister eingetragen wird.

 

Oldenburg, im August 2023

Der Vorstand

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