va-Q-tec AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Die Fahrenheit AcquiCo GmbH hält unmittelbare Mehrheitsbeteiligung)

va-Q-tec AG

Würzburg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

Die Fahrenheit AcquiCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Geschäftsanschrift: c/​o Milbank LLP, Maximilianstrasse 15, 80539 München), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 129025, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an der va-Q-tec AG gehört.

Die Fahrenheit HoldCo S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 273.090 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die Fahrenheit TopCo S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 273.292 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT X Investments S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 262.548 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT X S.à r.l. SICAF RAIF, eine Investmentgesellschaft mit mehreren Teilvermögen und mit festem Kapital (société d’investissement à capital fixe), organisiert als reservierter alternativer Investmentfonds (fonds d’investissement alternative réservé) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 256.467 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT X EUR SCSp, eine Spezialkommanditgesellschaft (société en commandite spéciale) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 261.668 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT X Collect EUR SCSp, eine Spezialkommanditgesellschaft (société en commandite spéciale) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 261.671 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT X (No. 1) EUR SCSp, eine Spezialkommanditgesellschaft (société en commandite spéciale) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 261.680 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

EQT X (General Partner) S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 255.058 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT Holdings S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 244.018 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT Treasury AB, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schwedischem Recht mit Sitz in Stockholm, Schweden, eingetragen im schwedischen Unternehmensregister unter Nummer 559227-5647 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die EQT AB (publ.), eine öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schwedischem Recht mit Sitz in Stockholm, Schweden, eingetragen im schwedischen Unternehmensregister unter Nummer 556849 4180 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Würzburg, im September 2023

va-Q-tec AG

Der Vorstand

Comments are closed.