Deutsche Geothermische Immobilien AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Montag, den 6. November 2023 um 13:00 Uhr)

DEUTSCHE GEOTHERMISCHE IMMOBILIEN AG

Frankfurt am Main

WKN A16122 /​ ISIN DE000A161226

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 6. November 2023

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Montag, den 6. November 2023 um 13:00 Uhr
im Seminar.Haus, Brehmstraße 3, 40239 Düsseldorf,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter

https:/​/​www.dgi.ag/​hauptversammlungen/​

abgerufen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand sowie – in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates näher erläutert werden.

Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Christoph Charpentier, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen;

b)

die Entscheidung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieds des Vorstands, Herrn Martin Müller, auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

S & R WP Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Karl-Zahn-Straße 11
44141 Dortmund

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über Änderung der Satzung (§ 15 Ort und Einberufung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

§ 15 der Satzung wird um einen neuen Absatz 4 wie folgt ergänzt:

„4.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Hauptversammlung als Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) einzuberufen sowie die Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren einer solchen virtuellen Hautversammlung zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Die Ermächtigung gilt für virtuelle Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung der am 6. November 2023 von der Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderung zur Einführung dieses § 15 Abs. 4 in das Handelsregister der Gesellschaft. Im Fall der virtuellen Hauptversammlung finden die Vorgaben zum Ort der Hauptversammlung gemäß § 15 Abs. 1 keine Anwendung.“

II.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 und 3 sowie § 67 Abs. 2 AktG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Montag, den 30. Oktober 2023, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft per Post oder per E-Mail unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
c/​o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
E-Mail: DGI2023@aaa-hv.de

Es ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung seines vollständigen Namens oder seiner vollständigen Firma, wie im Aktienregister eingetragen.

Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Dienstag, den 31. Oktober 2023, 0:00 Uhr, (maßgeblicher Bestandsstichtag) bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen.

Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung wird den Aktionären eine Eintrittskarte zur diesjährigen Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung Sorge zu tragen.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 Aktiengesetz (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per E-Mail oder per Post aus organisatorischen Gründen bis zum 3. November 2023, 12:00 Uhr, an die folgende Adresse nachgewiesen werden:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
c/​o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
E-Mail: DGI2023@aaa-hv.de

Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie werden die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Zu Anträgen, die in der Hauptversammlung ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, werden von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Freitag, den 3. November 2023, 12:00 Uhr, unter der im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ genannten Adresse zugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt und auf dem genannten Weg können im Vorfeld der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch widerrufen oder geändert werden.

Auch am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Änderung und Widerruf in Textform bis zum Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle erfolgen.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu dem Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. Eine rechtzeitige Anmeldung ist auch im Falle der Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erforderlich.

4.

Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung

Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich zu fassen und ausschließlich an den Vorstand unter nachfolgender Anschrift zu richten:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Moselstraße 27
60329 Frankfurt
E-Mail: hauptversammlung@dgi.ag

Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung vorliegen, also bis zum Donnerstag, 12. Oktober 2023, 24:00 Uhr, vorliegen.

5.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Moselstraße 27
60329 Frankfurt
E-Mail: hauptversammlung@dgi.ag

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Sonntag, den 22. Oktober 2023, 24:00 Uhr, unter vorstehender Anschrift mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.dgi.ag/​hauptversammlungen/​

zugänglich gemacht, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

6.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Deutsche Geothermische Immobilien AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die etwaige Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Die Deutsche Geothermische Immobilien AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Deutsche Geothermische Immobilien AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Moselstraße 27
60329 Frankfurt a. M.
Telefax: +49 (0) 69 67 77 99 59
E-Mail: info@dgi.ag

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Deutsche Geothermische Immobilien AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

info@dgi.ag

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Frankfurt am Main, im September 2023


Deutsche Geothermische Immobilien AG

Der Vorstand

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