Akarion AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Dienstag, den 07. November, 9:30 – 11:00 Uhr)

Akarion AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Dienstag, den 07. November, 9:30 – 11:00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
und zwar in den Räumen des Unternehmens

Transforce Partners GmbH, Residenzstraße 18,
4.OG, 80333 München, Deutschland,

ein.

Tagesordnung

 

TOP 1: Vorlage des vom Aufsichtsrat am 18. September 2023 festgestellten Jahresabschlusses der Akarion AG für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr nebst Lagebericht sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft am Elsterweg 1a, 830937 München, aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

 

TOP 2: Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstands, die in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

 

 

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

 

 

TOP 4: Zustimmung zur Abweichung von der Vesting Period bezüglich neu auszugebender Phantom Shares und bereits ausgegebener Phantom Shares

Vorbehaltlich der noch notwendigen Zustimmung durch die Hauptversammlung haben Vorstand (Beschluss vom 18. September 2023) und Aufsichtsrat (Beschluss vom 18. September 2023) beschlossen, dass der Beginn der Vesting Period (i) für die neu auszugebenen Phantom Shares an Manuel Meindl, Martin Huch und Markus Wagner nicht am Tag der Gewährung der Phantom Shares, sondern am 1. Januar 2023 als dem Tag ihrer Aufnahme der Tätigkeit als Arbeitnehmer für die AKARION Gruppe entspricht, (ii) für die neu auszugebenen Phantom Shares an Philipp Amann nicht am Tag der Gewährung der Phantom Shares, sondern am 3. Mai 2022 als dem Tag des Beginns seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer für die AKARION Gruppe entspricht bzw wie im Fall von Prof. Dr. Christoph v. Einem sowie Thomas Deutschmann und Christoph Steiger vom Aufsichtsrat im Sommer 2021 beschlossen und für Christoph von Einem und Thomas Deutschmann am 1. Januar 2020 festgesetzt wird. Für Christoph Steiger beginnt die Vesting Period am 01.08.2019.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Festsetzung des Beginns der Vesting Period

1. für die Mitarbeiter Manuel Meindl, Martin Huch und Markus Wagner der 1. Januar 2023

2. für den Mitarbeiter Philipp Amann der 2. Mai 2022

3. für Christoph v. Einem der 1. Januar 2020

4. für Thomas Deutschmann der 1. Januar 2020

5. für Christoph Steiger der 1. August 2019

wird zugestimmt.

 

1.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts durch persönliche Teilnahme sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis 2. November 2023, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse:

z.Hd. Herrn Christoph Kröger
Elsterweg 1a
80937 München

oder

E-Mail: christoph.kroeger@akarion.com

anzumelden. Es wird darum gebeten, die Anmeldung bevorzugt per E-Mail zu versenden. Eine Anmeldepflicht besteht nicht.

Die Hauptversammlung wird, da die Corona-Erleichterungen dieses Jahr nicht mehr gelten, vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, Aktionäre haben nach näherer Maßgabe des Nachstehenden die Möglichkeit, ihr Stimmrecht mittels Stimmrechtsvollmachten zu erteilen.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

 

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Alle Aktionäre der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, können die gesamte Hauptversammlung am 07. November 2023 ab 9:30 bis 11:00 Uhr im Internet über Microsoft TEAMS verfolgen. Einwahldaten zur TEAMS-Konferenz werden bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung per E-Mail mitgeteilt.

 

2.

Stimmabgabe

Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Fax oder E-Mail genügt.

 

3.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich zu richten an:

Akarion AG
z.Hd. Herrn Christoph Kröger
Elsterweg 1a
80937 München

oder

E-Mail: christoph.kroeger@akarion.com

 

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den Berechtigten nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) zugehen.

 

München, im September 2023

 

Vorstand der Akarion AG

Christoph Kröger

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