LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 74/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:
„1. |
Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023
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wird jeweils für nichtig erklärt;
hilfsweise: die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse wird festgestellt.“
Ein Termin wurde noch nicht anberaumt.
Duisburg, im September 2023
LS INVEST AG
Der Vorstand