neodyme AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Freitag, den 17. November 2023 um 14:00 Uhr)

neodyme AG

Garching b.München

EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung der neodyme AG

mit Sitz in Garching b. München

Wir laden hiermit alle unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 17. November 2023 um 14:00 Uhr

im Notariat Dr. Johannes Hecht
Theatinerstraße 31
80333 München

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft ein.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und Vorlage des Lageberichts für die neodyme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2022 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2022 erzielten Bilanzgewinns

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.neodyme.io/​hauptversammlung2022.zip

eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt gemäß § 172 Satz 1 AktG. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der neodyme Aktiengesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn der neodyme AG in Höhe von EUR 5.485.144,66 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 45.000,00,

eingeteilt in 45.000 Stückaktien EUR 1.800,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 5.483.344,66
Bilanzgewinn EUR 5.485.144,66
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 im Wege der Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen:

a.

Herrn Tobias Madl wird Entlastung erteilt.

b.

Herrn Thomas Lambertz wird Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 im Wege der Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen:

a.

Herrn Hendrik Hofstadt wird Entlastung erteilt.

b.

Herrn Leopold Schabel wird Entlastung erteilt.

c.

Herrn Benno Fünfstück wird Entlastung erteilt.

 

 

Teilnahme und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und weiterer hauptversammlungsbezogener Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, z.B. einer Depotbank oder eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters gemäß § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person, besteht ein Textformerfordernis weder nach der Satzung der Gesellschaft noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen der Vollmachtsempfänger eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir beim Vollmachtsempfänger zu erfragen.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Neodyme AG
Rosenthaler Straße 72A
10119 Berlin
oder
vorstand@neodyme.io

 

 

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen Handlung bedarf.

Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https:/​/​www.neodyme.io/​hauptversammlung2022.zip

 

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 2. November 2023, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:

Neodyme AG
Rosenthaler Straße 72A
10119 Berlin
oder
vorstand@neodyme.io

 

 

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen im Internet unter

https:/​/​www.neodyme.io/​hauptversammlung2022.zip

 

einsehen. Die genannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

 

 

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Neodyme AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Neodyme AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Etwaige Dienstleister der Neodyme AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Neodyme AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Neodyme AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Neodyme AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Neodyme AG
Rosenthaler Straße 72A
10119 Berlin
oder
vorstand@neodyme.io

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Mehr Informationen zum Thema Datenschutz sind unter folgender Adresse verfügbar:

https:/​/​neodyme.io/​de/​privacy/​

 

 

München, im Oktober 2023

Neodyme AG

Der Vorstand

Comments are closed.