HanseGarnelen AG – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ausgabe Wandeldarlehen)

HanseGarnelen AG

Glückstadt

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 13. September 2023 einen Zustimmungsbeschluss zur Begebung zweier Wandeldarlehen über einen Darlehensbetrag von EUR 1.846.640,00 bzw. EUR 153.360,00 mit einem Zinssatz von laufend 4 % p.a. zzgl. 4 % p.a. endfällig (letzteres entfallend bei Wandlung) und einer Laufzeit bis zum 31. März 2029 gefasst. Aufgrund dieses Zustimmungsbeschlusses sind zwei Verträge über Wandeldarlehen zu den vorgenannten Konditionen abgeschlossen worden. Eine entsprechende Erklärung ist beim Handelsregister hinterlegt worden.

 

Hamburg, 9. Oktober 2023

HanseGarnelen AG

Der Vorstand

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