PAION AG – Bezugsangebot (Ausgabe neuer Aktien – ISIN DE00A3E5EG5)

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 23.10.2023:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 23.10.2023

 

PAION AG

Aachen

ISIN DE00A3E5EG5

 

Am 27. Mai 2021 hat die ordentliche Hauptversammlung der PAION AG (die „Gesellschaft“) einen Beschluss gefasst, welcher am 26. August 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (das „Handelsregister“) eingetragen wurde und mit dem der Vorstand der Gesellschaft (der „Vorstand“) ermächtigt wurde, gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft (der „Aufsichtsrat“) das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 35.668.496,00, einmalig oder mehrmals, durch Ausgabe von bis zu 35.668.496 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen bis einschließlich zum 26. Mai 2026 zu erhöhen.

In Ausübung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 19. Oktober 2023 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 7.133.699,00 um € 4.755.798,00 auf € 11.889.497,00 gegen Bareinlagen durch die Ausgabe von 4.755.798 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2023, zu erhöhen (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung“).

Den bestehenden Aktionären der Gesellschaft wird das gesetzliche Bezugsrecht in Bezug auf 4.755.798 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung (die „Neuen Aktien“) in Form eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt. Ein Aktionär der Gesellschaft hat im Zusammenhang mit der Bezugsrechtskapitalerhöhung auf sein Bezugsrecht hinsichtlich zwei Aktien verzichtet, um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten.

ODDO BHF SE, Frankfurt am Main, Deutschland (der „Listing and Subscription Agent“), hat sich gemäß eines am 19. Oktober 2023 zwischen der Gesellschaft, dem Listing and Subscription Agent und ODDO BHF SCA, ein mit dem Listing and Subscription Agent verbundenes Unternehmen mit der Geschäftsanschrift in 12 boulevard de la Madeleine, 75009 Paris, Frankreich, abgeschlossenen Übernahmevertrags (der „Übernahmevertrag“) unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, die Neuen Aktien nach bestem Bemühen den Aktionären während der Bezugsfrist entsprechend dem Bezugsverhältnis und zum Bezugspreis je Neuer Aktie in Form eines mittelbaren Bezugsrechts anzubieten (das „Bezugsangebot“) und die Neuen Aktien zu zeichnen, soweit diese Neuen Aktien nicht direkt bei der Gesellschaft gezeichnet werden. Zu den vorgenannten Bedingungen der Verpflichtungen des Listing and Subscription Agent unter dem Übernahmevertrag gehören unter anderem, dass eine im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien zwischen RFSW Investment Pte. Ltd, Singapur („RFSW“), und Humanwell Healthcare Europe Holding GmbH, Frankfurt, Deutschland (derzeitige Firma: Platin 2443. GmbH, vorbehaltlich der noch ausstehenden Eintragung der Firmenänderung in das Handelsregister) („Humanwell Europe“), wobei es sich bei beiden Unternehmen um mit Humanwell Healthcare (Group) Co. Ltd, Wuhan, China („Humanwell“) verbundene Unternehmen handelt, und der Gesellschaft am 13. Oktober 2023 abgeschlossene Investmentvereinbarung (die „Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung“) sowie eine am 13. Oktober 2023 zwischen Nice & Green S.A., einer privaten Schweizer Investmentgesellschaft mit Sitz in Nyon, Schweiz („Nice & Green“) und der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot der neuen Aktien abgeschlossene Deckungszusage (die „Nice & Green Backstop-Vereinbarung“) zum maßgeblichen Zeitpunkt weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam sind. Der Übernahmevertrag sieht keine feste Übernahme (firm underwriting) der Neuen Aktien durch den Listing and Subscription Agent oder ODDO BHF SCA vor. Die Gesellschaft wird über die Zuteilung der Neuen Aktien an den Listing and Subscription Agent gemäß dem Übernahmevertrag und Humanwell Europe gemäß dem Humanwell Rights Offering Investment Agreement nach Abschluss der Restaktienplatzierung beschließen.

Die Bezugsrechte für die Neuen Aktien (ISIN DE000A37FUA4), welche auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A3E5EG5) entfallen, werden am 26. Oktober 2023 per Stand vom 25. Oktober 2023, 23:59 Uhr MESZ, (Stichtag) durch Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland („Clearstream“), den Depotbanken automatisch zugebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die Depots der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft einzubuchen.

Die Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung wird voraussichtlich am 8. November 2023 in das Handelsregister eingetragen werden.

 

Bezugsfrist und Ausübung der Bezugsrechte

Um einen Ausschluss von der Ausübung ihrer Bezugsrechte zu vermeiden, müssen Aktionäre, die Neue Aktien beziehen wollen, ihre Bezugsrechte in Bezug auf die Neuen Aktien im Zeitraum

vom einschließlich 24. Oktober 2023 bis einschließlich 6. November 2023

über ihre Depotbank bei der Bezugsstelle während der üblichen Banköffnungszeiten ausüben (die „Bezugsfrist“). Den Anlegern wird empfohlen, die jeweiligen Vorgaben ihrer Depotbanken zu befolgen. Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist nicht ausgeübt werden, verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.

 

Bezugsstelle

Die Bezugsstelle ist ODDO BHF SE und hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland.

 

Bezugsverhältnis

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 3:2, berechtigen 3 bestehende Aktien der Gesellschaft den Inhaber zum Bezug von 2 Neuen Aktien zum Bezugspreis je Neuer Aktie. Aktionäre können nur zwei ganze Neue Aktien oder ein Vielfaches hiervon beziehen. Die Erklärung zur Ausübung des Bezugsrechts ist mit ihrem Zugang bei der Bezugsstelle verbindlich und kann anschließend nicht mehr geändert werden. Die Ausübung der Bezugsrechte steht jedoch unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister und unterliegt den weiteren im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ dargestellten Beschränkungen.

 

Bezugspreis

Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt € 1,90 (der „Bezugspreis“). Der Bezugspreis ist spätestens am 6. November 2023 zu entrichten.

 

Bezugsrechtshandel

Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A37FUA4) für die Neuen Aktien im regulierten Markt (XFRA Fortlaufende Auktion mit Spezieller Auktion) der Frankfurter Wertpapierbörse in dem Zeitraum vom einschließlich 24. Oktober 2023 bis 1. November 2023 gehandelt. Der Marktpreis der Bezugsrechte hängt unter anderem von der Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft ab, kann jedoch auch erheblich vom Preis der Aktien der Gesellschaft abweichen und stärkeren Schwankungen ausgesetzt sein als dieser. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos. Ein Kauf von 3 Bezugsrechten ermöglicht die Ausübung der Bezugsrechte zum Bezug von 2 Neuen Aktien, d. h. 2 Neue Aktien können für 3 Bezugsrechte erworben werden.

Vom 24. Oktober 2023 an werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A3E5EG5) im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse „ex Bezugsrecht“ notiert.

ODDO BHF SE kann geeignete Maßnahmen ergreifen, um für einen fairen und geordneten Bezugsrechtshandel Liquidität zur Verfügung zu stellen, sowie sonstige in diesem Zusammenhang übliche Tätigkeiten durchführen, wie insbesondere den Kauf und Verkauf von Bezugsrechten auf Neue Aktien oder die Vornahme von Absicherungsgeschäften in Aktien der Gesellschaft, Bezugsrechten oder entsprechenden Derivaten. Solche Maßnahmen und Absicherungsgeschäfte können den Börsenkurs beziehungsweise Marktpreis der Bezugsrechte und der Aktien der Gesellschaft beeinflussen. Gleichwohl ist es nicht garantiert, dass sich ein aktiver Bezugsrechtshandel an der vorgenannten Wertpapierbörse entwickelt und während des Zeitraums des Bezugsrechtshandels genügend Liquidität vorhanden sein wird.

Der Preis der Bezugsrechte wird während der gewöhnlichen Handelszeiten laufend ermittelt. Am 1. November 2023 endet der Bezugsrechtshandel.

Die Aktionäre haben keinen Anspruch auf den Erwerb von Neuen Aktien oder auf Barausgleich, wenn und soweit sich aus dem Bezugsverhältnis Bruchteile von Bezugsrechten ergeben. Die Übertragung von Bruchteilen von Bezugsrechten ist nach Maßgabe der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen möglich. Es ist nur der Bezug ganzer Aktien oder eines Vielfachen davon möglich.

 

Wichtige Hinweise

Vor der Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder die Veräußerung von Bezugsrechten für die Neuen Aktien wird den Aktionären und Investoren empfohlen, den Wertpapierprospekt vom 20. Oktober 2023 für das öffentliche Angebot der Neuen Aktien (der „Wertpapierprospekt“) sorgfältig zu lesen und dabei insbesondere die im Abschnitt „1. Risk Factors“ des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken zur Kenntnis zu nehmen und diese Information bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der möglicherweise hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich die Aktionäre selbst über den derzeitigen Aktienkurs der Gesellschaft vor Ausübung ihres Bezugsrechtes hinsichtlich der Neuen Aktien zum Bezugspreis informieren. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, vom Bezugsangebot zurückzutreten, insbesondere im Fall einer Verschlechterung der Marktbedingungen, der Kündigung der Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung und/​oder der Nice & Green Backstop-Vereinbarung und/​oder der Kündigung des in Bezug auf das Angebot der Neuen Aktien geschlossenen Übernahmevertrags.

Der Listing and Subscription Agent und/​oder ODDO BHF SCA sind unter bestimmten Bedingungen berechtigt, den Übernahmevertrag zu kündigen. Zu diesen Umständen zählen insbesondere jede wesentliche Veränderung oder voraussichtliche Veränderung der konsolidierten langfristigen Verschuldung der Gesellschaft und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften, eine wesentliche nachteilige Veränderung, ein wesentlicher Umstand oder Ereignis, eine Tatsache oder jede Entwicklung, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine wesentliche nachteilige Veränderung der Vermögens-, Finanz- oder Wirtschaftslage, des Cashflows, des Betriebsergebnisses, des Eigenkapitals, der finanziellen, betrieblichen, rechtlichen oder sonstigen Bedingungen, oder der Ertragslage, Geschäftsangelegenheiten oder Aussichten der Gesellschaft und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften (insgesamt) zur Folge haben könnte, unabhängig davon, ob sie im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs eintreten oder nicht, oder jede Entwicklung, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer nachteiligen Auswirkung auf die Fähigkeit der Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übernahmevertrag führen könnte, wesentliche Beschränkungen des Börsenhandels an der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Bankgeschäfte in Deutschland nach sich zieht, der Ausbruch oder die Eskalation von Feindseligkeiten an denen Deutschland beteiligt ist, die Ausrufung des nationalen Notstands durch Deutschland oder andere Katastrophen und Krisen (einschließlich eines Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einer Epidemie, einer Pandemie oder eines Krankheitsausbruchs (in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ihre Varianten)), die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben oder voraussichtlich haben werden. Der Listing and Subscription Agent und ODDO BHF SCA können den Übernahmevertrag auch dann kündigen, wenn die Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung oder die Nice & Green Backstop-Vereinbarung zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr in vollem Umfang wirksam sind oder wenn Humanwell Europe keine Neue Aktien gemäß der Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung zum relevanten Zeitpunkt gezeichnet hat. Die Verpflichtungen des Listing and Subscription Agent und von ODDO BHF SCA unter dem Übernahmevertrag endet ferner, wenn die Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung nicht bis zum zweiten Geschäftstag, 23:59 Uhr MEZ, der auf den Tag folgt, an welchem die Neuen Aktien gezeichnet wurden, in das Handelsregister eingetragen ist und sich der Listing and Subscription Agent, ODDO BHF SCA und die Gesellschaft nicht auf einen späteren Termin einigen können.

Sofern der Listing and Subscription Agent und/​oder ODDO BHF SCA den Übernahmevertrag kündigen oder die Gesellschaft vom Bezugsangebot zurücktritt, bevor die Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgt ist, entfallen die Bezugsrechte der Aktionäre ersatzlos. In diesem Fall werden die den Bezugsrechtshandel vermittelnden Stellen bereits vollzogene Transaktionen mit Anlegern nicht rückabwickeln. Anleger, die Bezugsrechte über eine Börse erworben haben, würden dementsprechend einen Totalverlust erleiden. Darüber hinaus würde, sofern die Kündigung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem bereits Neue Aktien verkauft wurden, der Verkäufer der jeweiligen Aktien das Risiko tragen, die Lieferverpflichtung durch Lieferung der Neuen Aktien nicht erfüllen zu können. Sofern der Listing and Subscription Agent und ODDO BHF SCA nach Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister den Übernahmevertrag kündigen, können die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die das Bezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben; ein Rücktritt der Aktionäre und derjenigen, welche Bezugsrechte erworben und ausgeübt haben, ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

 

Form und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien (ISIN DE000A3E5EG5) werden in einer Globalurkunde verbrieft, welche bei Clearstream hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Sofern weder die Bezugsfrist verlängert noch das Bezugsangebot abgebrochen wird, wird erwartet, dass die Neuen Aktien, welche im Rahmen des Bezugsangebots gezeichnet wurden, der Depotsammelverwahrung als Miteigentumsanteil an der Globalurkunde am oder um den 14. November 2023 zur Verfügung gestellt werden. Auf gleiche Weise werden die Neuen Aktien, welche im Rahmen der Restaktienplatzierung (wie unten beschrieben) erworben wurden, voraussichtlich am 14. November 2023 zur Verfügung gestellt, d. h. nach dem Ende der Restaktienplatzierung. Die Neuen Aktien verbriefen dieselben Rechte wie alle anderen Aktien der Gesellschaft (einschließlich voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2023) und vermitteln keine zusätzlichen Rechte oder Vorteile.

 

Provision

Die Depotbanken können die banküblichen Provisionen in Verbindung mit dem Bezug der Neuen Aktien sowie für den Verkauf und Kauf der Bezugsrechte berechnen.

 

Platzierung der nichtgezeichneten Neuen Aktien /​ Restaktienplatzierung

ODDO BHF SCA wird sich nach besten Kräften bemühen, diejenigen Neuen Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichnet werden (die „Restaktien“), nach Ablauf der Bezugsfrist qualifizierten Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten, Südafrika, Kanada, Australien und Japan in Offshore-Transaktionen im Sinne von und gemäß Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) zu einem Preis zum Kauf anzubieten, der nicht unter dem Bezugspreis liegt (die „Restaktienplatzierung“).

 

Informationen zur Rights Offering Investment und Backstop-Vereinbarung

In Bezug auf das Angebot haben RFSW und Humanwell Europe, beide Gesellschaften sind mit Humanwell verbundene Unternehmen, und die Gesellschaft die Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung geschlossen, in der sich Humanwell Europe unwiderruflich dazu verpflichtet hat, verbleibende Restaktien (d. h. alle Neuen Aktien, die nicht im Rahmen der Restaktienplatzierung platziert wurden) bis zu einem Betrag von € 6 Millionen zum Bezugspreis direkt von der Gesellschaft zu erwerben, wobei diese Verpflichtung auf eine Anzahl von Aktien begrenzt ist, die 19,9 % (aufgerundet) der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. Darüber hinaus haben sich RFSW und Humanwell Europe verpflichtet, für den Fall, dass die Beteiligung von Humanwell Europe an der Gesellschaft nach der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung weniger als 9 % der Stimmrechte der Gesellschaft beträgt, eine weitere Investition in die Gesellschaft zu leisten, die im Wege der Teilnahme an einer weiteren Kapitalerhöhung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss von Bezugsrechten und in dem nach dieser gesetzlichen Vorschrift maximalen zulässigen Umfang und sobald wie möglich durchgeführt werden soll. RFSW, Humanwell Europe und/​oder eines ihrer verbundenen Unternehmen würden alle neuen Aktien, die sich aus einer solchen Kapitalerhöhung ergeben, allein und ausschließlich zeichnen. Diese Verpflichtung von RFSW und Humanwell Europe zur Teilnahme an einer zusätzlichen Kapitalerhöhung ist auf den niedrigeren der folgenden Werte begrenzt: (i) Eine Gesamtbeteiligung von Humanwell Europe an der Gesellschaft, die 15 % der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht oder (ii) eine Gesamtinvestitionssumme von Humanwell Europe in die Gesellschaft in Höhe von € 6 Millionen, die sich aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung zusammen mit der potentiellen weiteren Kapitalerhöhung ergibt.

Außerdem haben Nice & Green und die Gesellschaft die Nice & Green Backstop-Vereinbarung geschlossen, in der der sich Nice & Green unwiderruflich verpflichtet hat, sämtliche weitere verbleibenden Restaktien (d. h. sämtliche Neuen Aktien, die nicht im Rahmen Restaktienplatzierung platziert wurden oder von Humanwell Europe im Rahmen der Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung gezeichnet wurden) bis zu einem zusätzlichen Gesamtbetrag von bis zu € 5 Millionen zum Bezugspreis gegen eine feste Gebühr von der Gesellschaft zu erwerben.

Die Verpflichtungen von RFSW und Humanwell Europe im Rahmen der Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung und von Nice & Green im Rahmen der Nice & Green Backstop-Vereinbarung unterliegen bestimmten marktüblichen Bedingungen, einschließlich des Ausbleibens eines wesentlichen nachteiligen Ereignisses, der Billigung des Wertpapierprospekts und der Nichtkündigung des im Zusammenhang mit dem Angebot geschlossenen Übernahmevertrags oder der Nice & Green Backstop-Vereinbarung bzw. der Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung im maßgeblichen Zeitpunkt. Die Verpflichtung von Nice & Green unter der Nice & Green Backstop-Vereinbarung zum Erwerb Neuer Aktien steht zudem unter der Bedingung, dass Humanwell Europe seine Verpflichtung unter der Humanwell Rights Offering Investment-Vereinbarung zum Erwerb Neuer Aktien im maßgeblichen Zeitpunkt erfüllt.

 

Börsenzulassung und Notierung der Neuen Aktien

Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 13. November 2023 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE000A3E5EG5) wird voraussichtlich am 14. November 2023 erfolgen.

 

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte werden nur in Deutschland öffentlich angeboten. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf untersagt wäre. Weder die Neuen Aktien noch die Bezugsrechte wurden oder werden gemäß dem Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderen Jurisdiktionen der Vereinigten Staaten registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten, direkt oder indirekt, angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer Transaktion außerhalb der Registrierungserfordernisse des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb Deutschlands kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die dieses Angebot außerhalb Deutschlands annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb Deutschlands bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

Stabilisierungsmaßnahmen

Im Zusammenhang mit dem Angebot werden keine Stabilisierungsmaßnahmen durch oder für die Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr oder anderweitig durchgeführt.

 

Verfügbarkeit des Wertpapierprospekts

Der Wertpapierprospekt wurde am 20. Oktober 2023 auf der Webseite der Gesellschaft (www.paion.com unter der Überschrift „Medien & Investoren“, Unterkategorien „Aktie“ und „Kapitalmaßnahmen“) veröffentlicht.

 

Aachen, den 23. Oktober 2023

PAION AG

Der Vorstand

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